Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Freund beider Parteien und ist bemüht, dieselben zusammenzu- 
bringen; er vermeidet beiden gegenüber einen diktierenden Ton, 
und ist besorgt, im Verhältnis zu beiden alles zu unterlassen, 
was ihre politische Würde oder ihre Empfindlichkeit verletzen 
könnte. Falls er den Streit nicht zu schlichten vermag, kann 
er wenigstens den Streit reduzieren, durch Herbeiführung gegen- 
seitiger Konzessionen, und hat er das Streitfeld reduziert, so 
gelingt es ihm möglicherweise, den Weg zur endgültigen Be- 
ordnung dadurch zu ebnen, dass er einen Schiedsvertrag zu 
stande bringt oder die Annahme eines anderen Modus erzielt. 
Dieser Einfluss wird häufig — vielleicht nicht oft genug — 
mit gutem Erfolge ausgeübt. Offenbar ist bezüglich des Modus, 
der Zeit und der Umstände Takt und Urteilskraft vonnöten, 
und kann die Aufgabe nur dann mit Aussicht auf Erfolg unter- 
nommen werden, falls der Vermittler selbst über grossen mora- 
lischen Einfluss verfügt und über den Verdacht erhaben steht, 
dass er von anderen Motiven, als dem Wunsch nach Frieden 
und allgemeiner Wohlfahrt, geleitet sein könnte. Es gibt viel- 
leicht keine Klasse von Fragen — selbst diejenigen delikaten 
Fragen nicht ausgeschlossen, in welchen die Ehre und die 
Enipfindungen einer Nation in Frage kommen — wo eine Ver- 
mittelung nicht nutzbringend stattfinden könnte, falls Zeit und 
Gelegenheit weise gewählt werden“. 
Diese Ausführungen haben den vollen Beifall der Inter- 
national Arbitration and Peace Association gefunden, welche 
darin eine weitere Bestätigung und Anerkennung derjenigen 
Prinzipien erblickt, zu deren Förderung die Vereinigung ge- 
gründet worden ist. Nur insofern glaubt letztere weiter gehen 
zu müssen, als sie den Zeitpunkt bereits für gekommen erachtet, 
wo man zur endgültigen Organisierung eines permanenten Schieds- 
gerichtshofes schreiten könne. Der Lord Chief Justice hat sich 
über die ganze Frage mit einer gewissen Reserve ausgesprochen 
und aussprechen müssen, da es sich um eine in den Bereich
	        
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