— 509 —
Aufsätze,
Rechtsfragen bei der Verheirathung einer regieren-
den, insbesondere einer deutschen Fürstin mit einem
auswärtigen bezw. ausländischen Prinzen.
Von
Ep. E. Lenwess in London.
Die Frage der Verheirathung einer regierenden Fürstin ist
ein fast braches Stückchen Land auf dem weiten Felde des deut-
schen Staats- und Fürstenrechts. Ausser zwei, um das Jahr 1700
erschienenen lateinischen Dissertationen und zwei weiteren Schrift-
chen recht dürftigen Inhalts — in Berlin bezw. Halle 1777 her-
ausgegeben — besteht unseres Wissens nach keine einzige weitere
monographische Darstellung dieser Frage durch einen deutschen
Juristen. Passim wird wohl in umfassenden Werken — aller-
dings auch nur älterer Verfasser — die Frage gestreift, es
wird — wie es bei HEFFTER! heisst — „des seltenen Falles der
Vermählung einer deutschen Souveränin nur im Vorbeigehen ge-
dacht“ werden können. In Oesterreich-Ungarn hat man der Ma-
terie im Anschluss an Maria Theresias Heirath mehr Interesse
entgegen gebracht und ebenso hat in England — allerdings post
! HerFTEeR, Die Sonderrechte der souveränen Häuser, Berlin 1871,
S. 67.
Archiv für öffentliches Recht. XII. 4. 33