Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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multifarious and difficult questions or duties brought before her, 
sometimes international, sometimes political, or social, or per- 
sonal. — As the natural head of her family, superintendent of 
her household, manager of her private affaırs, sole confidential 
adviser in politics, and only assistant in her communications with 
the officers of the Government, he is, besides, the husband of 
the Queen, the tutor of the royal children, the private secretary 
of the Sovereign, and her permanent minister“?°. — 
In der ältesten Monographie über unser Thema giebt uns PAL- 
THENIUS ?! eine Legaldefinition der regierenden Fürstin „regina“ ?? 
20 „Diese Stellung ist eine ganz eigenartige und sehr prekäre. Zwar 
hat die Regierung einer Frau manche Nachtheile im Gefolge, deren ein 
Fürst entbehrt; auf der anderen Seite aber stehen dem auch viele Vortheile 
gegenüber, wenn die Fürstin verheirathet ist, und einen Gatten besitzt, der 
ihre Stellung richtig aufzufassen versteht, und man wird sogar finden, dass 
im Laufe der Zeit die Stellung einer Souverainin gefestigter sein wird, als 
die eines Souverains. Hierzu ist aber erforderlich, dass der Gatte seine eigene 
Individualität vollständig in der seiner Gattin aufgehen lässt — dass er auf alle 
Machtansprüche verzichtet — sich in kein Rivalisiren einlässt, vor der Oef- 
fentlichkeit keine persönliche Verantwortung übernimmt, sondern vielmehr 
seine Stellung völlig zu einem Stück der ihrigen macht, jede Lücke ausfüllt, 
die sie, als Frau, begreiflicher Weise in der Ausübung ihrer fürstlichen 
Funktionen ihm lassen müsste, fortgesetzt und angestrengt jeden Zweig des 
öffentlichen Lebens überwacht, um so im Stande zu sein, ihr mit seinem 
Rath und seiner Hilfe beistehen zu können, jederzeit und in jeder der 
mannigfaltigen und schwierigen Fragen oder Pflichten, die sich ihr auf- 
drängen, mögen diese nun internationaler, politischer, socialer oder per- 
sönlicher Natur sein. Dadurch, dass er das natürliche Haupt ihrer Familie 
bildet, ihrem Haushalte vorsteht, ihre privaten Angelegenheiten leitet, als 
einziger Vertrauter ihr in der Politik räth und allein ihren Verhandlungen 
mit den Regierungsorganen beiwohnt, ist er nicht nur der Gatte der Königin, 
sondern auch der Vormund der königlichen Prinzen, der Geheimsekretär des 
Monarchen und ihr unabsetzbarer Minister.“ 
212.20.84, 
#2 Soweit mir bekannt, ist die ungarische Sprache die einzige, die hier 
rein sprachlich einen Unterschied kennt. Es bedeutet das ungarische Wort: 
„Kirälynö* die thatsächlich regierende Königin, „Kirälyne“ die Gemahlin 
des Königs, ebenso wie „orvosnö* eine Äerztin, während „orvosne“ die 
Gattin des Arztes bedeutet.
	        
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