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3. Unbeschadet der generellen Anwendung vorstehender
Bestimmungen liegt eine unter dieses Gesetz fallende Ab-
gabe einer Erklärung in Fällen vor, in welchen Jemand
eine Benachrichtigung erteilt, eine Rechnungsaufstellung,
eine Bilanz, eine Schätzung, ein Inventar oder eine Ab-
schrift zeichnet oder anderweitig beglaubigt, eine Ein-
tragung vornimmt, einen Bericht erstattet oder eine Unter-
schrift attestiert.
4. Eine Person, welche eine Urkunde in Bestätigung
ihres Inhalts zeichnet, erklärt für die Zwecke dieses Ge-
setzes den Inhalt der Urkunde.
5. In der Unterdrückung einer wesentlichen Einzelheit
liegt eine unter dieses Gesetz fallende falsche Erklärung.
8 4. Using false statement.
1. Eine Person, welche vorsätzlich und mit der Absicht,
zu täuschen, eine in einer wesentlichen Eigenschaft falsche
Erklärung, deren Abgabe sich als eine strafbare Handlung
in Gemässheit dieses Gesetzes darstellt, benutzt oder zu
benutzen versucht, macht sich der Benutzung einer falschen
Erklärung schuldig.
2. Die Benutzung einer falschen Erklärung ist eine mis-
demeanour und wird bestraft: — nach Ueberführung im
ordentlichen Verfahren mit Gefängnis bis zu 2 Jahren;
nach summarischer Ueberführung mit Gefängnis bis zu
4 Monaten; in beiden Fällen mit oder ohne schwere Ar-
beit. Eine Geldstrafe, welche nach summarischer Ueber-
führung M. 2000 nicht übersteigen darf, kann in beiden
Fällen hinzutreten oder substituiert werden.
8 5. Wird in der Hauptverhandlung über eine Anklage
wegen perjury nachgewiesen, dass der Angeklagte eine unter
8 2 strafbare eidliche Erklärung abgab, und fehlt der Nach-
weis, dass diese Erklärung im Laufe eines gerichtlichen Ver-
fahrens abgegeben wurde, so hat der Angeklagte deshalb
Archiv für öffentliches Recht. XII. 1. 4