Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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oder des öffentlichen Anklägers eingeleitet werden könne. Auf 
den deutschen Leser macht die Evidence in Criminal Cases Bill 
auf den ersten Blick einen etwas überraschenden Eindruck. Bei 
der Prüfung des Entwurfes wird man im Auge zu behalten haben, 
dass der englische Strafprozess eine der Beweisaufnahme vorauf- 
gehende, richterliche Vernehmung des Angeklagten nicht kennt, 
eine Vernehmung, welche in Deutschland dem Angeklagten Ge- 
legenheit giebt, Verdachtsgründe zu beseitigen und zu seinen 
Gunsten sprechende Thatsachen vorzubringen. Es ist ferner zu 
beachten, dass in deutschen Strafprozessen der Ehegatte der An- 
geklagten nicht zeugnisunfähig ist, sondern nur das Recht besitzt, 
sein Zeugnis zu verweigern. Auffällig bleibt allerdings die Zu- 
lassung des Angeklagten zur „eidlichen* Aussage. 
Die bisher besprochenen Gesetzentwürfe werden an Be- 
deutung von einer Bill übertroffen, welche sich mit der nicht auf 
England beschränkten Frage nach der Schaffung eines Berufungs- 
gerichts in Strafsachen beschäftigt. Eine eigentliche Berufung in 
Strafsachen giebt es zur Zeit in England nicht; wenn man bereits 
heute von Berufungen in Strafsachen spricht, so denkt man dabei 
an folgende Möglichkeiten: — 
A. Was zunächst die Zeit vor dem Urteil angeht, so kann: — 
1. Das Urteil arrestiert werden, nachdem die Geschworenen 
den Angeklagten für schuldig befunden haben. Das Gericht selbst 
arrestiert das Urteil, falls der Angeklagte einer Handlung schuldig 
erachtet wurde, welche rechtlich kein Delikt ist. Es kann indessen 
auch der Angeklagte selbst auf Arrestierung des Urteils antragen. 
Dieser Antrag ist jedoch auf einen Mangel zu gründen, welcher 
aus den Gerichtsakten selbst hervorgeht; es genügt nicht die Be- 
hauptung, dass eine Unregelmässigkeit im Verfahren vorgekommen 
ist, noch die Behauptung, dass die Beweise nicht ausreichen. 
Der Mangel muss ferner ein substantieller sein, welcher nicht 
während der Hauptverhandlung gehoben und nicht durch den 
Spruch der Geschworenen geheilt ist. Mit der Arrestierung des
	        
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