Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Eine Nachprüfung der Gesetzlichkeit einer Verhaftung wird 
durch den writ of habeas corpus herbeigeführt. 
Endlich kann überall da, wo das Gesetz es nicht ausdrücklich 
untersagt, das Verfahren durch writ of certiorari vor die Queen’s 
Bench Abteilung gebracht werden, um davon abzusehen, dass 
auch gegen die Friedensrichter selbst wegen Irregularität oder 
Kompetenzüberschreitung strafrechtlich, wie civilrechtlich verfahren 
werden kann. 
Bereits im Jahre 1883 liess die Regierung dem Parlament 
einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher ein eigentliches Berufungs- 
gericht in Strafsachen schaffen sollte, ein Entwurf, welcher da- 
mals seitens einer Kommission einer sorgfältigen Prüfung unter- 
zogen wurde. Im Jahre 1892 drängten die Richter in einem 
Berichte an den Lordkanzler auf Durchführung des Entwurfes; 
der Bericht wurde am 22. Mai 1894 dem Unterhause vorgelegt 
und hatte zur Folge, dass in der ersten Hälfte des Jahres 1895 
im Unterhause der nachstehende Gesetzentwurf eingebracht worden 
ist, welcher sich als eine in einzelnen Punkten abgeänderte Fassung 
des Entwurfes von 1883 darstellt. Nach einer einleitenden Be- 
stimmung, welche dem Gesetze eine kurze Bezeichnung giebt, be- 
handelt der Entwurf zunächst die Berufung gegen Todesurteile. 
& 2. Ein Angeklagter, welcher auf eine Anklageschrift hin 
vor dem die Hauptverhandlung abhaltenden Gerichte für schul- 
dig befunden wurde und zum Tode verurteilt ist, kann aus 
jedem, in oder aus der Hauptverhandlung sich ergebenden Grunde, 
rechtlicher, thatsächlicher oder gemischter Art, in der in diesem 
Gesetze vorgesehenen Weise bei dem weiter unten gedachten 
Oourt of Criminal Appeal Berufung einlegen. 
& 3. Legt ein zum Tode verurteilter Angeklagter Berufung 
ein, so gelangen folgende Vorschriften zur Anwendung: — 
1. findet der Court of Criminal Appeal bei der Verhand- 
lung über die Berufung, dass: — 
a) die Anklagejury nicht befugt war, die Anklageschrift
	        
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