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gerechtigkeit zur Folge hatte, so darf das Gericht den Punkt
ignorieren und die Berufung abweisen.
9. Vorbehältlich der Bestimmungen dieses Gesetzes darf der
Court of Criminal Appeal bei der Verhandlung über die Berufung
letztere abweisen oder die sonst angemessen erscheinende Ent-
scheidung fällen.
Hiermit schliesst der erste Abschnitt des Entwurfes; es folgt
ein kurzer Abschnitt über Berufung gegen Urteile, welche nicht
Todesurteile sind.
8 4. 1. Ein Angeklagter, welcher auf eine Anklageschrift
hin für schuldig befunden wurde und zu einer Strafe verurteilt
ist, welche nicht Todesstrafe ist, hat bezüglich Thatfragen oder
aus That- und Rechtsfragen gemischten Fragen mit Erlaubnis
des Gerichts der Hauptverhandlung oder des Court of Criminal
Appeal, und bezüglich Rechtsfragen mit Erlaubnis eines der
beiden gedachten Gerichte oder des Attorney-General, denselben
Anspruch auf Berufung, als wäre er zum Tode verurteilt worden.
Auf eine derartige Berufung erleiden, soweit die Umstände es
gestatten, die Vorschriften dieses Gresetzes in derselben Weise
Anwendung, als handele es sich um die Berufung seitens eines
zum Tode verurteilten Angeklagten.
2. Ein Angeklagter, welcher auf eine Anklageschrift hin für
schuldig befunden wurde und zu einer Strafe verurteilt ist, welche
nicht Todesstrafe ist, kann mit Erlaubnis des Court of Criminal
Appeal, eine Revision der zugemessenen Strafe allein beantragen.
Es kann auch der Attorney-General einen derartigen Antrag beim
Court of Criminal Appeal stellen. Das letztgedachte Gericht hat
alsdann die zugemessene Strafe zu bestätigen, zu erhöhen oder
zu reduzieren. Eine Erhöhung darf jedoch nur stattfinden, nach-
dem der Angeklagte Gelegenheit hatte, selbst oder in der Person
seines Verteidigers gehört zu werden.
Die Vorschrift des $ 4 Ziff. 2 beruht auf dem oben gedachten
Berichte der Richter vom Jahre. 1892. Der dritte Abschnitt des