Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Entwurfes handelt von Rechtsfragen, welche der Entscheidung 
seitens des Court of Criminal Appeal vorbehalten werden. 
S 5. 1. Das Gericht der Hauptverhandlung kann, auf An- 
trag oder auch von Amtswegen, der Entscheidung seitens des 
Court of Criminal Appeal eine Rechtsfrage vorbehalten, welche 
in oder aus der Hauptverhandlung über eine Anklageschrift ent- 
steht. Zwecks Herbeiführung dieser Entscheidung ist die Frage, 
mit den speziellen Umständen, unter welchen sie entstand, in 
einem Thatbestande anzugeben, welcher in Gemässheit der jetzt 
geltenden oder zukünftig auf Grund dieses Gesetzes erlassenen 
Prozessvorschriften abzufassen ist. 
2. Bei der Entscheidung über die reservierte Rechtsfrage ist 
der Court of Criminal Appeal befugt, ein gefälltes Urteil um- 
zustossen, zu bestätigen, abzuändern oder für ungiltig zu erklären, 
ein Verfahren zu kassieren, die Protokollierung eines auf Nicht- 
schuldig lautenden Verdikts anzuordnen, das Urteil zu arrestieren, 
oder falls noch kein Urteil verkündigt ist, dasselbe zu verkünden, 
oder die Sache an das Gericht der Hauptverhandlung zurück- 
zuverweisen, damit letzteres das Urteil verkündet oder die sonst 
gerechtfertigte Entscheidung erlässt. 
3. Falls das Gericht der Hauptverhandlung, während der 
Hauptverhandlung über eine Anklageschrift eine Rechtsfrage 
reserviert, und es sich ergiebt, dass diese Frage von hinreichen- 
der Wichtigkeit ist, und dass eine Fortsetzung der Hauptverhand- 
lung oder Urteilsverkündigung vor der Entscheidung der Rechts- 
frage dem Angeklagten gegenüber unbillig oder im öffentlichen 
Interesse unbequem sein würde, so kann das Gericht der Haupt- 
verhandlung auf Antrag oder doch mit Einwilligung des An- 
geklagten die Hauptverhandlung vertagen und die etwa vereidig- 
ten Geschworenen entlassen oder wenigstens das Urteil bis zur 
Entscheidung der Rechtsfrage hinausschieben. 
4. Obschon der Angeklagte schuldig plaidiert, kann auf 
Grund dieses Paragraphen eine Frage reserviert werden; letzteres 
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