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das Urteil verkündet, Abweichendes anordnet, vom Tage der Ver-
kündigung und darf ın Abwesenheit des Angeklagten verkündet
werden, es sei denn dass ein Urteil früher nicht verkündet worden
ist, welchenfalls die Anwesenheit des Angeklagten erforderlich ist.
Im Falle der Abwesenheit des Angeklagten hat die Unterabteilung
für Strafsachen in der Queen’s Bench Abteilung die vorgeschriebene
Benachrichtigung von dem Urteil an den Vollstreckungsbeamten,
an den Direktor eines Gefängnisses und an die sonstigen bei der
Vollstreckung des Urteils in Frage kommenden Personen gelangen
zu lassen, und falls der Angeklagte verhaftet ist, auch an den
Direktor des Gefängnisses, in welchem der Angeklagte unter-
gebracht ist. Der Direktor ist verpflichtet, dem Angeklagten
unverzüglich eine Abschrift der Benachrichtigung zu behändigen.
8 9. 1. Auf Antrag der Anklage oder des Angeklagten kann
der Court of Criminal Appeal: —
a) falls derselbe über eine Berufung entschieden hat, bezüglich
einer so zur Entscheidung gebrachten Rechtsfrage eine weitere
Berufung an das Oberhaus gestatten, und: —
b) falls der Court of Criminal Appeal eine vorbehaltene
Frage entschieden hat, eine erneute Prüfung derselben seitens
des Oberhauses gestatten.
Abgesehen hiervon ist die Entscheidung des Court of Criminal
Appeal über eine Berufung oder reservierte Frage endgültig.
2. Ueber die Frist, binnen welcher — und die Art und
Weise, in welcher die weitere Berufung bezw. erneute Prüfung
vor dem Oberhause stattzufinden hat, bestimmen die jeweiligen
Vorschriften des Oberhauses. Das Oberhaus kann die Entscheidung
fällen, welche nach Ansicht desselben der Court of Uriminal
Appeal hätte fällen sollen, und zu diesem Ende treten zu den
sonstigen Befugnissen des Oberhauses alle die in diesem Gesetze
dem Court of Criminal Appeal beigelegten Befugnisse hinzu.
Der sechste Abschnitt des Eintwurfes behandelt das Ver-
fahren.