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die Unterabteilung für Strafsachen zu erlassen hat, und an welche
Personen und in welcher Weise diese Benachrichtigungen zu er-
folgen haben.
6. Der Court of Criminal Appeal kann jede reservierte
Frage zwecks Vervollständigung derselben zurückgehen lassen.
& 14. 1. Wird eine neue Hauptverhandlung angeordnet, so
hat dieselbe vor dem vom Court of Oriminal Appeal bestimmten
Gericht und in Ermangelung einer derartigen Bestimmung vor
dem Gericht der früheren Hauptverhandlung oder vor einem
anderen Gericht gleicher Kompetenz stattzufinden, welches in
derselben Grafschaft oder an demselben Orte tagt.
2. Das vom Court of Criminal Appeal bestimmte Gericht
kann sein entweder: —
a) der High Oourt, oder: —
b) der Central Criminal Court, oder: —
c) ein Assisengericht oder Quartalsitzungen, denen der
Angeklagte zur Hauptverhandlung überwiesen werden könnte,
falls er zur Zeit der Anordnung der neuen Hauptverhand-
lung vor einem Friedensrichter der in der Anklageschrift
zur Last gelegten, strafbaren Handlung angeklagt würde.
3. Es sei denn dass den rechtlichen Vorschriften gemäss
eine Hinausschiebung stattfindet, hat die neue Hauptverhandlung
in der auf die Anordnung derselben. nächstfolgenden, geeigneten
Gerichtssitzung stattzufinden,
4. Es sei denn dass der Court of Criminal Appeal eine ab-
weichende Anordnung trifft, hat die neue Hauptverhandlung auf
Grund der der früheren Hauptverhandlung zu Grunde liegenden
Anklageschrift und zwar eventuell in ihrer vom Court of Oriminal
Appeal abgeänderten Fassung zu erfolgen. Das Gericht der
neuen Hauptverhandlung ist befugt, über die Anklageschrift in
derselben Weise zu verhandeln und zu entscheiden, als wäre die
Anklageschrift in gehöriger Weise von der Anklagejury dem Ge-
richt vorgelegt worden.