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& 15. Befasst eine Anklageschrift sich mit mehreren An-
geklagten, und legen nur einige derselben Berufung ein, so hat
der Oourt ofÜCriminal Appeal dem nicht appellierenden Angeklagten
die Wohlthat einer Entscheidung zu gewähren, welche denselben
nach Ansicht des Gerichts berührt. Abgesehen hiervon berührt
die Entscheidung über die Berufung nicht die nicht appellierenden
Angeklagten. Zwecks Durchführung dieses Paragraphen darf eine
Anklageschrift amendirt oder einem anderen Verfahren unter-
worfen werden.
8 16. 1. Die zufolge einer in Gremässheit dieses Gesetzes
eingelegten Berufung oder reservierten Frage erwachsenden Kosten
gelten als Kosten der Anklage bezw. Verteidigung beim (Gericht
der Hauptverhandlung; sie werden ebenso bezahlt, wie die Kosten
der Anklage und Verteidigung bei der Hauptverhandlung. Be-
züglich der Kosten kann der Court of Criminal Appeal Ver-
fügungen erlassen, als wäre er das (sericht der Hauptverhandlung.
Regulative bezüglich der Kosten können von der Behörde ab-
gefasst werden, welche bezüglich der Kosten der Strafverfolgungen
im Regulativwege Bestimmungen trefien kann.
2. Findet eine neue Hauptverhandlung statt, so kommen
die geltenden Bestimmungen über Kosten in derselben Weise
zur Anwendung, als stände eine erste Hauptverhandlung in Frage.
8 17. Zeigt ein Angeklagter, welcher für schuldig befunden
wurde und sich in Haft befindet, einem Gefängnisbeamten an,
dass er Berufung einzulegen oder um Gestattung der Berufungs-
einlegung nachzusuchen wünscht, so ist es Pflicht des Beamten,
sofort den Direktor des Gefängnisses davon in Kenntniss zu setzen.
Letzterer hat unverzüglich dem Angeklagten alle angemessenen
Mittel, Gelegenheiten und Hülfen zu gewähren, um demselben zu
ermöglichen, die Berufung einzulegen oder auf Gestattung der
Einlegung anzutragen oder die Zuweisung eines Verteidigers zu
erwirken. Der Direktor hat ferner die Berufungsbegründung,
den Antrag auf Gestattung der Berufungseinlegung oder die