Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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& 15. Befasst eine Anklageschrift sich mit mehreren An- 
geklagten, und legen nur einige derselben Berufung ein, so hat 
der Oourt ofÜCriminal Appeal dem nicht appellierenden Angeklagten 
die Wohlthat einer Entscheidung zu gewähren, welche denselben 
nach Ansicht des Gerichts berührt. Abgesehen hiervon berührt 
die Entscheidung über die Berufung nicht die nicht appellierenden 
Angeklagten. Zwecks Durchführung dieses Paragraphen darf eine 
Anklageschrift amendirt oder einem anderen Verfahren unter- 
worfen werden. 
8 16. 1. Die zufolge einer in Gremässheit dieses Gesetzes 
eingelegten Berufung oder reservierten Frage erwachsenden Kosten 
gelten als Kosten der Anklage bezw. Verteidigung beim (Gericht 
der Hauptverhandlung; sie werden ebenso bezahlt, wie die Kosten 
der Anklage und Verteidigung bei der Hauptverhandlung. Be- 
züglich der Kosten kann der Court of Criminal Appeal Ver- 
fügungen erlassen, als wäre er das (sericht der Hauptverhandlung. 
Regulative bezüglich der Kosten können von der Behörde ab- 
gefasst werden, welche bezüglich der Kosten der Strafverfolgungen 
im Regulativwege Bestimmungen trefien kann. 
2. Findet eine neue Hauptverhandlung statt, so kommen 
die geltenden Bestimmungen über Kosten in derselben Weise 
zur Anwendung, als stände eine erste Hauptverhandlung in Frage. 
8 17. Zeigt ein Angeklagter, welcher für schuldig befunden 
wurde und sich in Haft befindet, einem Gefängnisbeamten an, 
dass er Berufung einzulegen oder um Gestattung der Berufungs- 
einlegung nachzusuchen wünscht, so ist es Pflicht des Beamten, 
sofort den Direktor des Gefängnisses davon in Kenntniss zu setzen. 
Letzterer hat unverzüglich dem Angeklagten alle angemessenen 
Mittel, Gelegenheiten und Hülfen zu gewähren, um demselben zu 
ermöglichen, die Berufung einzulegen oder auf Gestattung der 
Einlegung anzutragen oder die Zuweisung eines Verteidigers zu 
erwirken. Der Direktor hat ferner die Berufungsbegründung, 
den Antrag auf Gestattung der Berufungseinlegung oder die
	        
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