— 114 —
beurteilen, welche Strafe am Platze sei. Endlich dürfe man nicht
die Thätigkeit unterschätzen, welche der Home Secretary heutigen
Tages bei der Revision der Strafzumessungen entwickele. Es sei
zweifelhaft, ob ein Berufungsgericht alle diejenigen Informationen
in Erwägung ziehen könne, welche der Home Secretary bei seinen
Ermittelungen verwerte.
Damit scheint die alte, viel erörterte Frage für die dies-
jährige Parlamentssession beiseite gelegt zu sein. Der Mangel
eines Berufungsgerichtes in Strafsachen, welchen Sir J. F. STE-
PHEN in seiner Geschichte des englischen Strafrechts für einen
der grössten Mängel des Strafprozesses erklärte, wird einstweilen
unverändert weiterbestehen. Der neue Entwurf hat nur die zweite
Lesung im Unterhause passiert, womit einzig und allein das dem
Entwurfe zu Grunde liegende Prinzip Anerkennung gefunden hat.
Die übrigen hier interessierenden Gesetzentwürfe, welche
dem Parlament vorgelegen haben, lassen sich mit wenigen Worten
erledigen.
1. Die Juries Detention Bill. Dieser Entwurf soll der ver-
schiedenen Behandlung ein Ende machen, welche den Geschwo-
renen zu teil wird, je nachdem es sich um eine Feelony oder um
eine blosse Misdemeanour handelt. Im Falle einer Felony muss
die Jury, nachdem sie vereidigt ist, beisammen bleiben, bis sie
ein Verdikt abgegeben hat, ein Satz, welcher für blosse Mis-
demeanours nicht gilt. Der gedachte Satz hat zur Folge, dass
die Verhandlung über eine Felony stets früh morgens beginnt,
und dass, falls die Verhandlung sich in die Länge zieht, das
Verdikt von gänzlich ermüdeten Geschworenen gefällt wird. Die
bekannte Tichborne-Verhandlung, welche 50 Tage dauerte, wurde
nur dadurch ermöglicht, dass man von der Anklageerhebung
wegen einer Felony absah und eine Misdemeanour substituierte.
Die Aufhebung des alten, barbarischen Satzes rechtfertigt sich
daraus, dass der Begriff Felony veraltet ist und keineswegs immer
eine strafbare Handlung schwererer Art bezeichnet. Es giebt