Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

— 116 — 
sicht nach der Eigentümer ist. Es giebt bereits heute Vor- 
schriften, welche eine derartige Ablieferung ermöglichen; diese Vor- 
schriften sind indessen nicht weit genug, um alle Fälle zu decken. 
4. Schliesslich ist noch einer Prisoners’ Personal Üorrection 
Prohibition Bill zu gedenken, welche am 8. Juli zurückgezogen 
wurde, nachdem die Regierung versprochen hatte, die Vorschriften 
über körperliche Züchtigung Gefangener abzuändern. 
Sehr wenig zufrieden ist man neuerdings mit der. Thätigkeit 
des Director of Public Prosections, welcher bekanntlich zum Ressort 
des Schatzamts gehört und ein Jahresgehalt von Mk. 40,000 bis 
Mk. 50,000 bezieht. Im Gegensatz zu manchen andern Beamten 
ist der gedachte Direktor bemüht, möglichst wenig von sich hören 
zu lassen. Es ist dies keineswegs blos eine Eigentümlichkeit des 
jetzigen Amtsinhabers, sondern eine von seinen Amtsvorgängern 
übernommene Tradition, welche weder von dem Gesetze, noch 
von den Ausführungsvorschriften beabsichtigt war. Man wirft 
dem Direktor eine übermässige Sparsamkeit vor, z. B. soll er 
der Sparsamkeit zuliebe es mehrfach unterlassen haben, vor der 
mündlichen Hauptverhandlung das Belastungsmaterial einem Rechts- 
kundigen vorzulegen. Man will ferner bemerkt haben, dass die 
vom Schatzamt beauftragten Advokaten zu viel Eifer an den Tag 
gelegt haben, um eine Verurteilung zu erzielen. Man sieht darin 
einen Verstoss gegen die Traditionen des Advokatenstandes und 
eine Verächtlichmachung der vom Staate betriebenen Strafver- 
folgungen. Es wird weiter gerügt, dass bei der Vorbereitung von 
Strafverfolgungen in der Provinz die Regierung nur die Hälfte 
des üblichen Honorars zahlt, eine Sparsamkeit, welche zur Folge 
hat, dass die Vorbereitung sehr flüchtig und ungenügend ge- 
schiebt. Der Direktor soll ferner, obschon er selbst die Ver- 
antwortlichkeit trägt, keineswegs immer selbst die Advokaten aus- 
wählen, welche in den Hauptverhandlungen als Vertreter ‘der 
Anklage auftreten. Man fügt hinzu, dass es eine Reihe von Straf- 
verfolgungen giebt, welche der Direktor übernehmen müsse, und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.