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sicht nach der Eigentümer ist. Es giebt bereits heute Vor-
schriften, welche eine derartige Ablieferung ermöglichen; diese Vor-
schriften sind indessen nicht weit genug, um alle Fälle zu decken.
4. Schliesslich ist noch einer Prisoners’ Personal Üorrection
Prohibition Bill zu gedenken, welche am 8. Juli zurückgezogen
wurde, nachdem die Regierung versprochen hatte, die Vorschriften
über körperliche Züchtigung Gefangener abzuändern.
Sehr wenig zufrieden ist man neuerdings mit der. Thätigkeit
des Director of Public Prosections, welcher bekanntlich zum Ressort
des Schatzamts gehört und ein Jahresgehalt von Mk. 40,000 bis
Mk. 50,000 bezieht. Im Gegensatz zu manchen andern Beamten
ist der gedachte Direktor bemüht, möglichst wenig von sich hören
zu lassen. Es ist dies keineswegs blos eine Eigentümlichkeit des
jetzigen Amtsinhabers, sondern eine von seinen Amtsvorgängern
übernommene Tradition, welche weder von dem Gesetze, noch
von den Ausführungsvorschriften beabsichtigt war. Man wirft
dem Direktor eine übermässige Sparsamkeit vor, z. B. soll er
der Sparsamkeit zuliebe es mehrfach unterlassen haben, vor der
mündlichen Hauptverhandlung das Belastungsmaterial einem Rechts-
kundigen vorzulegen. Man will ferner bemerkt haben, dass die
vom Schatzamt beauftragten Advokaten zu viel Eifer an den Tag
gelegt haben, um eine Verurteilung zu erzielen. Man sieht darin
einen Verstoss gegen die Traditionen des Advokatenstandes und
eine Verächtlichmachung der vom Staate betriebenen Strafver-
folgungen. Es wird weiter gerügt, dass bei der Vorbereitung von
Strafverfolgungen in der Provinz die Regierung nur die Hälfte
des üblichen Honorars zahlt, eine Sparsamkeit, welche zur Folge
hat, dass die Vorbereitung sehr flüchtig und ungenügend ge-
schiebt. Der Direktor soll ferner, obschon er selbst die Ver-
antwortlichkeit trägt, keineswegs immer selbst die Advokaten aus-
wählen, welche in den Hauptverhandlungen als Vertreter ‘der
Anklage auftreten. Man fügt hinzu, dass es eine Reihe von Straf-
verfolgungen giebt, welche der Direktor übernehmen müsse, und