— 140 —
Literatur.
Rehm, Dr. Hermann, Professor an der Universität Erlangen. Geschichte
der Staatsrechtswissenschaft. Aus MArRQUTARDSEN-SEYDEL, Hand-
buch des öffentlichen Rechts, Einleitungsband. Freiburg, J. C. B. Mohr,
1896. 2688. M. 7.—.
Es war eine glückliche Idee der Herausgeber des Handbuchs für öffent-
liches Recht, die ursprünglich beabsichtigte Darstellung der „Politik“ in ihre
Einzelbestandtheile aufzulösen: in eine Geschichte der Staatsrechtswissenschatt,
eine allgemeine Staatslehre, politische Oekonomie, Statistik und Gesellschafts-
lehre. Die Bearbeitung der vorliegenden Abtheilung „Geschichte der Staats-
rechtswissenschaft“, der bereits andere Abtheilungen im Erscheinen voraus-
gegangen sind, hat Rekm übernommen, und, wie sogleich vorausgeschickt
sein möge, durch seine Arbeit in dankenswerther Weise eine unzweifelhaft
bestehende Lücke ausgefüllt. Seit der klassischen „Geschichte und Littera-
tur der Staatswissenschaften* R. von Monu’s ist keine zusammenfassende
Darstellung der Geschichte der Staatsrechtswissenschaft mehr erschienen:
BLuntschui’s übrigens erst mit dem Mittelalter beginnende Geschichte der
Staatswissenschaft konnte diesem Zwecke um so weniger genügen, als unsere
litterarhistorischen Kenntnisse auf vielen Einzelgebieten seitdem erst ein so-
lides Fundament erhalten haben. Ich erinnere nur an die epochemachenden
Forschungen GIERKE’s, denen natürlich auch das vorliegende Werk Vieles
verdankt. So kommt denn Reum’s Buch zur rechten Stunde.
Gleich im Titel liegt die Eigenart des Buches ausgedrückt. Es will
sein eine Geschichte der Staatsrechtswissenschaft, d. h. wie der Verfasser
in der Einleitung sagt, die Geschichte der mit dem Staatsrecht sich be-
schäftigenden Rechtswissenschaft, also der wissenschaftlichen Ergründung
des positiven und des auf rechtsvergleichender Grundlage ruhenden allge-
meinen Staatsrechts, nicht der Staatsrechtsphilosophie und Staatsrechtspolitik.
Die Frage, ob eine solche Zerlegung wünschenswerth sei, gleicht der nach
der Schärfe des Messers: scharf ist es, wenn es schneidet. So ist auch die
methodische Behandlung des staatswissenschaftlichen Stoffes die beste, die
die besten Resultate wissenschaftlicher Forschung zeitigt. Freilich wird eine