Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Sinn, besser vorgebildet werden, namentlich durch genaue Regelung des 
Studienganges für jedes einzelne Fach vom 6. bis zum 32. Lebensjahr. Vor 
Allem aber ist die Methode unserer Verwaltung von Grund aus zu ändern. 
Nach v. Massow ist seit 1848 in Preussen die Bureaukratie souverän. Denn 
seit Einführung des konstitutionellen Systems hat der Herrscher nicht mehr 
das Interesse an der Verwaltung wie früher. Früher ging alle Initiative 
vom König aus, und er konnte Maassregeln, die er für nöthig hielt, auch 
wirklich durchführen; jetzt ist er an die Mitwirkung des Landtags gebunden 
und auch sonst in mancher Hinsicht beschränkt, So hat sich denn das In- 
teresse unserer Könige seit 1848 fast ausschliesslich dem Heere zugewandt; 
auf diesem Gebiet hat auch die Verfassung die Rechte des Königs nicht 
wesentlich verkürzt, wie z. B. Armeebefehle nicht der Gegenzeichnung eines 
Ministers bedürfen; hier ist also noch etwas zu machen, wie denn die Armee- 
reorganisation von 1860 das „eigenste Werk“ König Wilhelms I. war. 
Andrerseits haben wir auch nicht das parlamentarische System, wobei die 
aus einer Partei hervorgegangenen Minister auch von ihrer Partei überwacht 
werden. So werden die Minister weder von dem Herrscher in ihrer Thätig- 
keit eingehend kontrollirt, noch auch sind sie dem Landtag thatsächlich, 
wenn auch vielleicht rechtlich, verantwortlich. Die Minister sind, jeder in 
seinem Ressort, fast unabhängig, denn auch Inspizirungen der unteren Be- 
hörden durch den Herrscher selbst, wie es beim Heer der Fall ist, kommen 
nicht mehr vor. Der Monarch erfährt nur durch die Vorträge der Minister, 
was vorgeht. Aber auch die Minister selbst sind wieder, weil sie zu viel- 
fach, auch durch den Landtag, in Anspruch genommen sind, auf die Berichte 
der vortragenden Räthe angewiesen, die ihrerseits ebenfalls fast ausschliesslich 
aus Berichten der Provinzialbehörden schöpfen, die ebenfalls wieder sich 
von den Lokalbehörden berichten lassen. So ist denn ein ungeheures und 
dabei noch äusserst schwerfällig eingerichtetes Schreibwesen entstanden, und 
es fehlt die lebendige, eigene Anschauung der Dinge. Generalinspektionen 
der Behörden haben fast ganz aufgehört, nur in Bezug auf Spezialfälle wird 
revidirt. Fast möchte man wieder Stein’s harte Worte anwenden von den 
„Buralisten, die, es regne oder es scheine die Sonne, ihren Gehalt aus der 
Staatskasse erheben und schreiben, schreiben, schreiben.“ 
Wie ist nun da zu helfen? 
Nach v. Massow einmal durch Dezentralisirung, d.h. Erweiterung der 
Kompetenz der Lokalbehörden, so dass nicht um jeden Quark nach Berlin 
berichtet zu werden braucht, ferner durch fortwährenden Austausch der Be- 
amten, wie in der Armee zwischen Frontdienst und Generalstab und dergl., 
zwischen Central- und Provinzial-Instanz, wobei dann freilich die Rang- 
verhältnisse von der Dienststellung unabhängig zu machen wären. 
Mit einer so reorganisirten Verwaltung hofft der Verfasser auch den 
von ihm dem Staat zugeschriebenen grösseren Aufgaben gerecht zu werden. 
Wie weit seine Reformvorschläge bei ihrer Verwirklichung Aenderungen in
	        
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