Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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den sozialen Verhältnissen herbeiführen würden, darüber ist schwer zu ur- 
theilen. Ob er nicht doch die Macht des Staates überschätzt, und ob auch 
die beste Verwaltung das alles leisten kann, was er von ihr verlangt? 
Jedenfalls aber ist seine Schrift anregender Gedanken voll und weist mit 
Sachkenntniss auf schwerwiegende Mängel unseres Staatslebens hin. 
Dr. Gottfried Koch. 
Steinbach, Dr. Emil, Rechtsgeschäfte der wirthschaftlichen Or- 
ganisation. Wien, Manz, 1897. VII u. 1848. M.3.—. 
Dass die bei uns übliche Auseinanderreissung der juristischen und der 
ökonomischen Disziplinen ein Widersinn ist, dass die beiden Elemente der 
Wissenschaft des menschlichen Gemeinlebens der gegenseitigen Ergänzung: 
und Durchdringung bedürfen, das kommt neuerdings immer häufiger und 
nachdrücklicher zum Bewusstsein. In dieser Beziehung gibt uns Oesterreich 
ein gutes Vorbild, indem dort die in der Organisation des wissenschaftlichen 
Unterrichts durchgeführte Einheit der Rechts- und Staatswissenschaft auch 
in der Forschung und Litteratur ihre Früchte gezeitigt hat. Man kann 
gewisse Vorzüge der österreichischen Schule in der Nationalökonomie wohl 
auf die gründliche juristische Vorbildung ihrer Vertreter zurückführen. Und 
wie fruchtbar andrerseits sich ein ökonomisch geschultes Denken für juristi- 
sche Untersuchungen erweisen mag, dafür ist die vorliegende Schrift STEIN- 
BACH’s ein interessantes und anregendes Beweisstück. 
Der Titel freilich ist nicht gerade glücklich und klar formulirt; man 
muss ‘erst den Inhalt kennen, um den Titel richtig zu verstehen. Das ist 
immerhin ein Mangel; wie vom Manne gilt es vom Buche den Lesern 
gegenüber: „ein Titel muss sie erst vertraulich machen.* Aber Mancher 
hat es wohl peinlich selbst erfahren, dass es unter Umständen das Aller- 
schwierigste ist, einem guten Gedanken den guten Titel zu finden, — was 
vielleicht auch wieder vom guten Manne gilt. STEINBACH will Natur und 
Art derjenigen Verträge untersuchen, deren Inhalt und Absicht die Schaffung 
einer wirthschaftlichen Organisation ist. 
„Die gegenwärtige Wirthschaftsordnung steht unter dem Zeichen des 
Vertrages“, mit diesem wohl unstreitigen Axiom hebt STEINBACH an. Die an 
sich unübersehbare Fülle der Verträge, in deren Abschluss und Erfüllung das 
moderne Wirthschaftsleben sich grossen Theils abspielt, wird behufs geistiger 
Erfassung unter mannigfachen Gesichtspunkten in Kategorien zerlegt. Neben 
die übliche Eintheilung in entgeltliche und unentgeltliche Verträge stellt nun 
die wirthschaftliche Betrachtung eine andere Alternative, je nachdem der 
Zweck des Vertrages die Ueberlassung wirthschaftlicher Güter ist oder aber 
die organisatorische Ergänzung des Wirthschaftssubjekts. Die letztere Kate- 
gorie bilden eben die „Rechtsgeschäfte der wirthschaftlichen Organisation“.
	        
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