vorausgesetzt, ihnen nach Art. 32 E.-G. derogieren müssen —
die Eintragung der Beteiligten ins Börsenregister hätte also die
Klagbarkeit der Differenzgeschäfte nur für die kurze Zeitspanne
von Anfang 1897 bis Ende 1899 retten können, um dann dieser
ihrer vielleicht wichtigsten Wirkung wieder entkleidet zu werden
„auf Grund eines Beschlusses, der den Stempel des Gelegent-
lichen und Provisorischen deutlich auf der Stirn trägt; der ohne
jedwede Kenntnis und Berücksichtigung des damals ja erst im
Werden begriffenen Gesetzes, das er angeblich wieder geändert
hat, gefasst worden ist“ (s. meinen Aufs. 8. 130). Wir sollten
also das im Börsengesetz, diesem durch schöpferische und zum
mindesten entwicklungsfähige Neuerungen ausgezeichneten Pro-
dukt sorgsamster Erwägung und Vorbereitung, glücklich erzielte
Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen und An-
schauungen mit vollem Bewusstsein zu Gunsten eines solchen über-
hasteten Gelegenheitsbeschlusses wieder aufgeben! Zu einem so
insipiden Ergebnis hätte, wie ich in meinem Aufsatz bemerkte,
die Wissenschaft nur im höchsten Notfall gelangen dürfen,
wenigstens solange sie mit WINDSCHEID (8 21) bei der Auslegung
auch den Wert des zu erzielenden Resultates berücksichtige und
den Satz der l. 19 Dig. I, 3 für richtig halte: „in ambigua voce
legis ea potissimum significatio accipienda est, quae vitio caret.“
Um das zu vermeiden, hat man, von anderen bedenklichen,
in meinem Aufsatz eingehend berücksichtigten Versuchen abge-
sehen, eine Vereinigung beider (Gesetze mit Hilfe des Satzes von
der lex posterior generalis versucht. Wie ich noch heute glaube,
mit vollem Recht! Hat jener überhaupt den Anspruch auf Beach-
tung, den meine obigen Ausführungen zu vertreten suchten, so
bietet unsere Frage für ihn einen ganz besonders markanten An-
wendungsfall.e. Ja, wir lernen ihn hier erst in seiner rechtspolitisch
wohlthätigen Wirkung kennen, indem er das in dubio auf Grund
besonderer und genauer Erwägungen erlassene Sondergesetz
gegenüber dem beim (fesetzgebungsakt leicht in seiner Bedeutung