Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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verschiedene Rechtsverhältnisse Aehnlichkeiten mit Demjenigen, 
das geordnet werden soll, besitzen, während die Heranziehung der 
für das Eins und für das Andere von ihnen geltenden Grundsätze 
zu verschiedenen Ergebnissen führt. WıINnDscHEID (I 8 221) will 
z. B. bei der Ersitzung der Emphyteuse die Analogie der Niess- 
brauchsersitzung entscheiden lassen, DERNBURG (Pandekten I 
8 260 in Verbindung mit $ 259) meint dagegen, die Analogie 
der Eigenthumsersitzung bestimme das Einzelne. Ausserdem ist 
die Annahme, dass der Gesetzgeber, wenn er an das zu regelnde 
Verhältniss gedacht hätte, es ebenso gestaltet haben würde, wie 
ein anderes von ihm in Betracht gezogenes, im Grunde nur eine 
Vermuthung, die vielleicht dann, wenn ihm ersteres bekannt ge- 
worden wäre, sich als unzutreffend herausgestellt haben würde. 
Denn die einzelnen Sätze des objektiven Rechts folgen nicht 
mit derselben logischen Nothwendigkeit aus einem oder wenigen 
“ obersten Grundsätzen, wie dies bei den mathematischen Lehrsätzen 
der Fall ist. Sich kreuzende und widerstrebende Interessen und 
Erwägungen führen vielmehr auf dem Rechtsgebiete, sobald wir 
auf die Einzelheiten eingehen, zu verschiedenen Gestaltungen. 
Und analoge Verhältnisse sind doch eben nicht vollständig gleiche, 
sie weisen neben übereinstimmenden Bestandtheilen abweichende 
auf, und es ist nicht unmöglich, dass diese dem Gesetzgeber 
wichtig genug erscheinen, um zu einer verschiedenen Regelung 
zu gelangen. Vor Allem aber ist das Gesetz verbindlich nicht 
wegen seiner logischen Richtigkeit, sondern weil der Gesetzgeber 
es gewollt hat; den analogen Rechtssatz aber hat er nicht ge- 
wollt, sondern würde ihn besten Falles gewollt haben, wenn ihm 
das betrefiende Verhältniss zum Bewusstsein gekommen wäre. 
Die Analogie vermag daher nicht aus sich selbst Normen mit 
verbindlicher Kraft zu schaffen, sie gibt uns nur einen Finger- 
zeig, wie wir Lücken der Rechtsordnung in vermuthlich angemes- 
Ergebnisse zu zweifeln. Aehnlich ist auch wohl REGELSBERGER (Pandekten I 
& 88) zu verstehen.
	        
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