Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Arbeiter sich aus eigener Initiative zu Kassen zusammenschliessen 
könnten, : biete ausreichende Gewähr, da auf die Neigung, für den 
Fall der Noth vorsichtig durch Einzahlungen Sorge zu tragen, 
nicht allgemein bei den. Arbeitern gerechnet werden könne. 
Auf Grund dieser noch jetzt im wesentlichen zutreffenden 
Erwägungen ist in $ 4 Abs. 1 des Kr.-Vers.-G. die zwangs- 
weise eintretende, von Meldungs- und Aufnahme-Förmlichkeiten 
unabhängige Mitgliedschaft aller krankenversicherungspflichtigen 
Personen bei der Gremeindekrankenversicherung ihres Beschäf- 
tigungsorts ausgesprochen. Aber diese nach Art und Dauer ihrer 
Leistungen auf ein bescheidenes Mindestmass beschränkte Ver- 
sicherungsstelle ist nur in letzter Reihe zuständig. Zunächst 
kommt in Frage, ob nicht die betreffende Person kraft der ge- 
setzlich gewährleisteten kassenstatutarischen Vorschrift zu einer 
Orts-, Betriebs (Fabrik)-, Bau- oder einer Innungskrankenkasse 
wegen ihrer Thätigkeit innerhalb eines bestimmten Gewerbszweiges 
oder des Betriebes eines bestimmten Arbeitgebers gehört (& 19 
Abs. 2, 88 63, 69, 73 das). Auf die Innungskrankenkassen ist 
der notwendige Zusammenhang zwischen Arbeitsverhältnis und 
10. April 1892 
1. Jan. 1893 
ausgedehnt. Es war dies in hohem Masse wünschenswert, nicht 
nur weil der bisherige Rechtszustand, wie die Motive® erwähnen, 
zu Unklarheiten und zu Schwierigkeiten bei der Errichtung neuer 
Innungskrankenkassen geführt hatte, sondern auch weil die Ver- 
suchung für den Vorstand der Innungskrankenkasse gar zu nahe 
lag, die Aufnahme von Mitgliedern davon abhängig zu machen, 
ob ihr Gesundheitszustand zu keinem Bedenken Anlass gab; 
sprach sich der Arzt gegen die Aufnahme aus, oder erkrankte 
der Geselle noch vor formeller Erledigung der statutenmässigen 
Bedingungen seines Eintritts, so konnte die Kasse der Innung 
  
Kassenmitgliedschaft erst durch die Novelle vom 
5 No. 151 der Reichstagsdrucksachen, 8. Legislaturperiode, .1. Session 
1890, 9. 72. .
	        
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