Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

— 3l5b — 
bei der Schaffung und Selbstverwaltung der Versicherungs- 
einrichtungen ist ein ganz besonderer Wert beizulegen. 
. Die Lücken der deutschen Versicherungsgesetzgebung haben 
sich, abgesehen von der hier absichtlich unbesprochen ge- 
lassenen, wenngleich sehr zu empfehlenden Vereinfachung 
durch Zusammenlegung der verschiedenen Versicherungs- 
arten, hauptsächlich da gezeigt, wo neben der gesetzlich 
geschaffenen notwendigen Fürsorge ergänzend der freiwilligen 
Beteiligung einzelner Personenklassen Spielraum gewährt ist. 
. Es ist deshalb dringend wünschenswert, dass zwangsweise 
eine Erweiterung der Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und 
Altersversicherung zu Gunsten derjenigen Kategorien der 
Bevölkerung erfolge, denen jetzt ein inhaltlich unvoll- 
ständiges und höchst mangelhaft benutztes Recht, an den 
Versicherungs-Instituten aus freier Entschliessung teilzu- 
nehmen, durch Gesetz oder Statut zugebilligt ist.
	        
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