Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Errichtung und Reparatur von Gebäuden (8. 127f.), wobei Verf. eine Er- 
läuterung der Ausdrücke Schaden, Unsicherheit, Verunstaltung im Sinne von 
8 66 I, 8 Allg. L.-R. gibt. Hervorzuheben ist, dass Biermann sich 8. 145f. 
aus guten Gründen gegen den Rechtsbestand polizeilicher Anordnungen, Vor- 
gärten anzulegen, erklärt, wie auch gegen die Rechtsgültigkeit der viel- 
besprochenen Baupolizeiordnung des Regierungspräsidenten zu Potsdam für 
die Vororte von Berlin (8. 157). — Das Eigenthum an beweglichen Sachen 
gibt naturgemäss nicht soviel Anlass zu polizeilichem Einschreiten. Be- 
merkenswerth ist etwa, dass Verf., der $S. 37 gegen den Luftverderb durch 
üble Ausdünstungen die Polizei vorgehen lässt, sie der Waffen berauben 
will gegen nächtliches Hundegeheul (S. 182). Ist der Raub der Nachtruhe 
der Gesundheit nicht ebenso schädlich wie Gestank? 
Die letzten Kapitel beschäftigen sich mit dem Verhältniss der Polizei 
zu dinglichen Rechten an fremder Sache (S. 206f.), sowie zu obligatorischen 
Rechtsverhältnissen. Sie wollen und können nicht die Bedeutung be- 
anspruchen, die den früheren Kapiteln zukommt. Das ganze Werk sei aber 
nochmals Theoretikern wie Praktikern angelegentlich empfohlen. 
Jena. Dr. August Thon. 
Dr. Friedrich Tezner, Privatdozent an der Wiener Universität, Politische 
Bildung und Patriotismus. — Eine unterrichtspolitische 
Studie. Wien, Manz, 1897. 74 S. M. 1.20. 
Diese Arbeit ist in doppeltem Sinne eine Gelegenheitsschrift. Die 
Universität Wien ist mit der Einrichtung volksthümlicher Hochschulkurse 
vorgegangen und hat auch die politischen Disciplinen in den Kreis dieser 
Vorlesungen gezogen. Der Verf. hat die Kurse über österreichisches Ver- 
fassungsrecht übernommen. Dass er dies nicht ohne ernste Selbstprüfung 
und gewissenhafteste Erwägung der sich dabei aufdrängenden schwierigen 
prinzipiellen Vorfragen gethan, dafür legt die gegenwärtige Schrift, die aus 
diesem Anlass entstanden ist, ein ehrenwerthes Zeugniss ab. Und dass ihm 
dabei eine Auseinandersetzung mit den Gedanken, die vor einigen Jahren 
Exner in seiner sehv bekannt gewordenen Wiener Rektoratsrede über poli- 
tische Bildung ausgesprochen hat, besonders nahe lag, ist begreiflich. Schliess- 
lich ist die Kritik jener Exner’schen Gedanken zum Hauptinhalt der Schrift 
‚geworden, die so eine Gelegenheitsschrift und zugleich die Kritik einer Ge- 
legenheitsschrift darstellt. 
Mit Recht weist Tezner darauf hin, dass politische Bildung die poli- 
tische Begabung nicht zu ersetzen vermag, dass grosse und entscheidende 
"Thaten mehr aus dieser als aus jener entspringen. Aber schwerlich hat 
Exner gewähnt, ein Rezept zur Züchtung staatsmännischer Genies aufzu- 
stellen. Uebrigens ertährt man bei näherem Eindringen in das Leben solcher 
Männer, dass in der Regel auch sie weit weniger politische Naturburschen 
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