Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Aufsätze. 
Das Militärstrafverfahren in England. 
Von 
Dr. ©. H. P. InHüLsen, London. 
Bis zum Jahre 1689 — dem Jahre, in welchem das eng- 
lische Parlament eine stehende Armee sanktionirte — besass 
England nur in Kriegszeiten ein Militärrecht. Man schritt erst 
mit Ausbruch des Krieges zur Aushebung von Truppen und be- 
durfte daher erst von da ab besonderer Disziplinarvorschriften 
oder Kriegsartikel, welche mit dem Friedensschlusse und der 
Entlassung der Truppen ihre Geltung wieder verloren. Diese 
Kriegsartikel wurden von der Krone oder in ihrem Auftrage von 
dem kommandirenden General erlassen, und zwar bis zum Jahre 
1803 auf Grund eines Hoheitsrechts, und von da ab auf Grund 
einer gesetzlichen Ermächtigung. Viele dieser alten Kriegsartikel 
sind der Nachwelt erhalten geblieben; bald sind es Kriegs- 
artikel für Feldzüge gegen ausländische Staaten, bald Kriegs- 
artikel, welche durch militärische Operationen im Inlande ver- 
anlasst wurden. Die ältesten Kriegsartikel, welche vollständig 
vorliegen, datiren aus dem Jahre 1385. Es hat Zeiten gegeben, 
in welchen Kriegsartikel für die Armee der Krone und besondere 
Archiy für öffentliches Recht. XII. 3. 24
	        
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