Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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richte gegenüber arbiträrer und bedrückender Ausübung militäri- 
scher Befugnisse zu rechnen. Es ist weiter möglich, dass ein 
Schadensersatzanspruch entsteht, obschon der Beklagte eine ihm 
zustehende Befugniss ohne übermässige Härte, Bedrückung und 
Grausamkeit ausübte. Voraussetzung ist jedoch, dass keine prima 
facie Gründe für die Handlung vorlagen und böser Wille er- 
kennbar ist. Aus der militärgerichtlichen Freisprechung folgt 
noch nicht, dass die Strafverfolgung ohne prima facie Gründe 
eingeleitet wurde. 
Als eine besondere Klasse können diejenigen Entscheidungen 
aufgefasst werden, welche sich mit der Verpflichtung zum Schadens- 
ersatz wegen beleidigender Aeusserungen beschäftigen. Es liegt 
zunächst eine Entscheidung dafür vor, dass ein Offizier, welcher 
in Erfüllung militärischer Pflichten mala fide wissentlich falsche 
Mittheilungen macht, nicht auf Schadensersatz wegen Beleidigung 
belangt werden kann. Hierzu hat man wohl mit Recht bemerkt, 
dass man solchenfalls kaum noch von der Erfüllung militärischer 
Pflichten sprechen darf. Es ist weiter entschieden worden, dass 
die Mitglieder eines Militärgerichts, welches sich über die Füh- 
rung einer Person in einer dem Gericht nicht vorliegenden An- 
gelegenheit tadelnd äusserte, nicht einwenden können, dass die 
Gelegenheit eine privilegirte war. Anders würde die Sache liegen, 
falls das Gericht bei Gelegenheit einer Freisprechung die Straf- 
verfolgung abfällig kritisiren würde. Keine Beleidigung liegt ferner 
in der Veröffentlichung eines militärgerichtlichen Urteils. Absolut 
privilegirt ist der Bericht eines militärischen Untersuchungsgerichts. 
Das Gleiche gilt bezüglich der Aussagen, welche vor einem Militär- 
gericht von geladenen Zeugen gemacht werden, mag es auch an 
prima facie Gründen fehlen und mala fides erkennbar sein. Eine 
ordnungsmässige Beschwerde bei abänderungsbefugten Vorgesetzten 
enthält keine Beleidigung. Aus diesen Entscheidungen glaubt 
man folgendes Resultat gewinnen zu können. Absolut privilegirt 
sind Aeusserungen, welche ein Gericht innerhalb der Grenzen 
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