Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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kenntniss und Lehre eine feste Grundlage zu schaffen, denn für 
die Rechtshandhabung heisst eine Frage der Wissenschaft über- 
lassen — wie der beliebte Ausdruck in unseren Gesetzesbegrün- 
dungen lautet — nichts mehr, als deren Lösung in vielen oder 
doch manchen Fällen der mangelnden Einsicht, Zweifelsucht oder 
Aengstlichkeit der Praktiker preisgeben; und so gewiss es richtig 
ist, dass die Praxis, wenn sie nur durch keine falsche Theorie 
beirrt wird, schliesslich das Zutreffende findet, so erfordert dies 
Aufsuchen doch erst viel vergebliches und für die Rechtssuchenden 
kostspieliges Hin- und Hertasten, Dass aber eine Reihe wichtiger 
Interessen unserer ländlichen Bevölkerung bei Vernachlässigung 
oder Abweisung der von mir vertheidigten Ansicht auf dem Spiele 
stehen, ist, hoffe ich, klar geworden; die gesetzliche Festlegung 
also der Mühe werth. 
Es bleibt mir darnach nun noch übrig, zu zeigen, wie die 
Berücksichtigung des Verkoppelungsrezesses von Amtswegen zu 
erfolgen hat, und wie sich dazu das Verfügungsrecht der Parteien 
über ihre Privatrechte stellt. 
IL. 
Für die Prüfung, welche Bedeutung ein Verkoppelungsrezess 
demnächst für den Richter in den darin geordneten Rechts- 
verhältnissen gewinnt, ist davon auszugehen, dass die mit ihm in 
Parallele gestellten Rechtsinstitute — das Zuschlagsurtheil, die 
Zwwangsvergleichsbestätigung und schliesslich auch das civilrichter- 
liche Urtheil — trotz ihrer Gleichartigkeit als öffentlichrechtlicher 
Akte ‚einer Staatsbehörde, doch je nach ihrem besonderen Zwecke 
eine eigenthümliche Wirkung für die Zukunft äussern. So wird 
man an eine Heranziehung des Bescheides im Konkursverfahren 
und noch dazu — meines Erachtens — aus durchaus unzureichenden Gründen 
und angesichts eines ebenso unzweckmässigen Ersatzes. Es ist die höchste 
Zeit, dass die Isolirung der Civilgerichte und die Zersplitterung der Ge- 
richtsbarkeiten gründlich beseitigt wird; Privat- und öffentliches Recht können 
nur beide dadurch gewinnen!
	        
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