Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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ausnahmsweis ungleichartig gegenüber Anderen _ trifft. 
Wer sich allgemeinen Beschränkungen beugen muss, bringt 
eben kein Opfer dar. (R.-G.-E. Bd. 26 S. 340 vom 20. Sept. 
1890 betont auch diesen Ausnahmecharakter.) 
Es muss also, wie AnscHÜTz (de lege ferenda) bemerkt, die 
Wirkung der Expropriation gleichkommen; derselben Ansicht ist 
auch Rosın, P.-V.-R. I. Aufl. S. 149. Wo sich die Wege- 
einziehung aus anderen als polizeilichen Gründen nothwendig 
macht, da liegt an sich schon ein Ausnahmefall vor, und es muss 
Entschädigung geleistet werden. (Parıs S. 22ff.) Das Öber- 
verwaltungsgericht empfiehlt für solche Fälle in seiner Ent- 
scheidung vom 24. Okt. 1893 Bd. XXV 8. 228, sich vor dem 
Einziehungsverfahren nach $ 57 des Zust.-G. mit den Grund- 
besitzern zu einigen. Anlangend die Höhe der Entschädigung, 
so ist vorauszubemerken, dass der Prozess sich zunächst darauf 
beschränken kann, festzustellen, ob und inwieweit überhaupt eine 
Ersatzberechtigung anzuerkennen sei. Die Ermittelung des 
Schadensumfanges kann späterer Feststellung vorbehalten bleiben. 
(GrucHorT Bd. 40 8. 183, Entsch. vom 13. Juni 1896.) 
Vorauszuschicken ist ferner, dass auf die Höhe der Be- 
reicherung des Begünstigten nichts ankommt (ebenda, Entsch. 
vom 25. Nov. 1895 S. 179). Derselben Ansicht O. MAYER. 
Zu entschädigen ist nach 88 30, 31 18 und 884,9 I 11 
($ 11812) Allg. L.-R. der völlige Werth einschliesslich des aus that- 
sächlichen Verhältnissen resultirenden ausserordentlichen, aber nicht 
der ungreifbare der besonderen persönlichen Vorliebe. Schaden 
ist die in Geld messbare Differenz des Werthes zwischen dem 
Zustande nach und vor der beschädigenden Thatsache (R.-G. 
Bd. XVI S.1ı. S. Allg. L.-R. Th. I Tit. 6). Klar ist, dass 
reine Hoffnungen nicht berücksichtigt werden können, wohl aber 
ist Entschädigung für lucrum cessans insofern zu gewähren, als 
sich solcher auf bereits gesicherte Erwartungen bezieht. BIERMANN 
S. 199 Ob.-Trib.-Entsch. vom 18. März 1872, STRIETHORST,
	        
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