Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Daran schliesst sich dann eine Wiedergabe von allen möglichen Be- 
stimmungen, die irgendwie bei der Armenverwaltung von Wichtigkeit werden 
können: Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, Gebührenordnung für 
Rechtsanwälte, Ablieferung von Leichnamen an die anatomische Anstalt, 
Hundeabgabe, Fürsorge bei drohender Ueberschwemmungsgefahr, Inanspruch- 
nahme von Pionierkommandos durch Civilbehörden u.s. w. Zuweilen ist da 
doch über das Thema etwas hinausgegangen worden. Otto Mayer. 
Olivart, el Marqu&es de, Del reconocimiento de beligerancia y sus 
effectos inmediatos. Madrid 1895. 
Der fachkundige Verf. untersucht an der Hand der Aussprüche an- 
erkannter Vertreter der Lehre und gewichtiger Präzedenzfälle den überaus 
schwer verfolgbaren Linienlauf zwischen Kriegführung und Rebellion sowie 
das Verhalten dritter Staaten zu den Parteien eines in den Krisen der 
Auflösung oder verfassungsrechtlicher Neugestaltung liegenden staatlichen 
Verbandes. Jede ernste Untersuchung des Problems bewegt sich natur- 
gemäss zwischen den zwei Grenzpunkten, welche für das normale staatliche 
Leben gesetzt sind, zwischen dem Vollbesitz staatlicher Autorität auf der 
einen und deren Respektirung durch alle anderen Glieder der Staaten- 
gesellschaft auf der anderen Seite. Der archimedische Punkt für das Pro- 
blem ist die Feststellung des Augenblicks, da die aufständischen Massen 
„have cast off their allegiance“, Hier triumphirt aber gerade das Indi- 
viduelle, das Thatsächliche des Falles über allen Möglichkeiten der prinzi- 
piellen Fassung und darum haben die Ergebnisse solcher, wenn auch mit 
wissenschaftlicher Vorsicht geführten Untersuchungen, nur bedingten Werth. 
Der blutige Krieg auf Kuba und um Kuba dient der Schrift DE OLIVArT’s 
als harte Probe auf den Wahrheitsgehalt ihrer Konklusionen. Die Litteratur 
der lateinischen Völker, die Englands und Amerikas ist im Buche gut be- 
rücksichtigt, die deutsche ungenügend und nur aus zweiter Hand. 
Stoerk. 
Tsurutaro Senga, Gestaltung und Kritik der heutigen Konsular- 
gerichtsbarkeit in Japan. Berlin, R. L. Prager, 1897. VI u. 
160 S. gr.8. M.4.—. 
Im geschichtlichen und deskriptiven Theil im Rahmen der bekannten 
Daten und des bekannten Quellenmaterials sich bewegend, stellt die Schrift 
mit anerkennenswerther Gewandtheit die Erscheinungen im far East unter 
das Richtmass der europäischen Rechtsbegriffe und speziell der deutschen 
rechtswissenschaftlichen Dogmatik. Dass Verf. dabei manche Widersprüche 
zwischen der europäischen Praxis drüben und der europäischen Theorie hier 
ausfindig macht und heraushebt, kann nur den überraschen, der den Satz 
des griechischen Philosophen vergisst, dass man Ungleiches nicht gleich und
	        
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