Verschwendung
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1468
1495
1513
1542
2338
2229
2253
1780
oder wegen Trunksucht entmündigt
oder wer nach § 1906 unter vor-
läufige Vormundschaft gestellt ist, steht
in Ansehung der Geschäftsfähigkeit
einem Minderjährigen gleich, der das
siebente Lebensjahr vollendet hat.
Güterrecht.
Die Frau kann auf Aufhebung der
a. Gütergemeinschaft klagen:
11.
4, wenn der Mann wegen V. ent-
mündigt ist oder wenn er das
Gesamtgut durch V. erheblich ge-
fährdet. 1470, 1479, 1542.
Ein anteilsberechtigter Abkömmling
kann gegen den überlebenden Ehe-
gatten auf Aufhebung der f. Güter-
gemeinschaft klagen:
1.
4. wenn der überlebende Ehegatte
wegen V. entmündigt ist oder wenn
er das Gesamtgut durch V. er-
heblich gefährdet.
55.
1496, 1502, 1518.
s. Pflichtteil — Pflichtteil 2338.
(. Errungenschaftsgemeinschaft
— Güterrecht.
Pflichtteil.
Beschränkung des FPflichtteilsrechts
wegen V. des Abkömmlings s. Pllicht-
tei! — Pflichtteil.
Testament.
Wer wegen W. entmündigt
ist, kann ein Testament nicht errichten.
Die Entmündigung des Erblassers
wegen Geistesschwäche, V. oder Trunk-
sucht steht dem Widerruf eines vor der
Entmündigung errichteten Testaments
nicht entgegen.
Vormundschaft.
Zum Vormunde kann nicht bestellt
werden, wer geschäftsunfähig oder
wegen Geistesschwäche, V. oder Trunk-
sucht entmündigt ist. 1778, 1785.
323
8
1865
2277
1372
1035
234
2121
2215
zu versehen
Zum Mitgliede des Familienrats kann
nicht bestellt werden, wer geschäfts-
unfähig oder wegen Geistesschwäche,
V. oder Trunksucht entmündigt ist.
Zu verschen.
Erbvertrag.
Die über einen Erbvertrag aufge-
nommene Urkunde soll, nach Maß-
gabe des 8 2246 verschlossen, mit
einer Aufschrift v. und in besondere
amtliche Verwahrung gebracht werden,
sofern nicht die Parteien das Gegen-
teil verlangen
Güterrecht 1528 s. Nießbrauch
1035.
Nießbrauch.
Bei dem Nießbrauch an einem In-
begriffe von Sachen sind der Nieß=
braucher und der Eigentümer einander
verpflichtet, zur Aufnahme eines Ver-
zeichnisses der Sachen mitzuwirken.
Das Verzeichnis ist mit der Angabe
des Tages der Aufnahme z. v. und
von beiden Teilen zu unterzeichnen;
jeder Teil kann verlangen, daß die
Unterzeichnung öffentlich beglaubigt
Sicherheitsleistung.
Den Inhaberpapieren stehen Order-
papiere gleich, die mit Blankoin-
dossament v. sind.
Testament.
Das Verzeichnis der zur Erbschaft
gehörenden Gegenstände ist mit der
Angabe des Tages der Annahme z. v.
Der Testamentsvollstrecker hat dem
Erben unverzüglich nach der Annahme
des Amtes ein Verzeichnis der seiner
Verwaltung unterliegenden Nachlaß-
gegenstände und der bekannten Nachlaß-
verbindlichkeiten mitzuteilen und ihm
die zur Aufnahme des Inventars
sonst erforderliche Beihülfe zu leisten.
Das Verzeichnis ist mit der Angabe
*