Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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verhindern, dass die Lage des Angeklagten präjudiziert wird. Leider 
kann die neue Massregel auf Irland nicht ausgedehnt werden. 
Der Grund der Ausschliessung Irlands ist indessen nicht darin 
zu befinden, dass dort die Strafverfolgung weniger Rücksicht auf 
den Angeklagten nimmt, als in England. Eine Aenderung des 
bestehenden Rechts in der im Entwurfe angedeuteten Weise ist 
dringend geboten. Es liegt im Interesse der Unschuldigen und 
der Gerechtigkeit, dass das heute in 26 Gesetzen gegebene Privileg 
ausgedehnt wird. Die Regierung hat eine grosse Anzahl von 
Petitionen zu Gunsten der Massregel empfangen, während nicht 
ein einziger Protest eingegangen ist.“ 
Die Gegner des Entwurfes behaupteten zunächst, dass die 
Darstellung des Regierungsvertreters im Widerspruch mit den 
Ansichten vieler Advokaten stehe. Während die früheren Ent- 
würfe den armen Angeklagten wenigstens etwas berücksichtigten, 
fehle im vorliegenden Entwurfe jede derartige Rücksichtnahme. 
Der Entwurf sei schlimmer, als alle früheren Entwürfe. Das be- 
stehende Recht sei vollständig zufriedenstellend; ein ernstliches 
Verlangen nach einer Abänderung sei nicht zu erkennen. Wünsche 
man Einförmigkeit, so möge man die Zulassung zur Aussage wie- 
der einschränken. Die Strafverfolgung werde den Entwurf dazu 
ausnutzen, um die Aussagen des Angeklagten als ein sonst fehlen- 
des Glied in der Beweiskette zu verwerten. Der Entwurf stosse 
den Grundsatz um, wonach bis zum Beweise des Gegenteils die 
Schuldlosigkeit präsumiert werde. Man würde nämlich dem An- 
geklagten beim Kreuzverhör alle möglichen Fragen vorlegen, Vor- 
urteile erwecken und letztere den Geschworenen gegenüber zu 
vergrössern trachten, ganz abgesehen davon, dass der Angeklagte 
Gefahr laufe, einen ungünstigen Eindruck zu machen. Es könne 
sich ereignen, dass der Angeklagte, obschon unschuldig, etwas zu 
verbergen wünsche; solchenfalls würde man den Geschworenen 
vorhalten, dass der Angeklagte nicht die Wahrheit gesagt habe. 
Der alte Satz, dass der die Strafverfolgung leitende Advokat in
	        
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