Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

ist und der Reichgesetzgeber in keiner Weise beabsichtigte, die 
Angehörigen der letzteren zu den Personen des Gesindestandes 
zu zählen. Nach 8 622 kann das Dienstverhältniss der mit festen 
Bezügen zur Leistung von Diensten höherer Art Angestellten, 
deren Erwerbsthätigkeit durch das Dienstverhältniss vollständig 
oder hauptsächlich in Anspruch genommen wird, nur für den 
Schluss eines Kalendervierteljahres und nur unter Einhaltung 
einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden auch 
wenn die Vergütung nach kürzeren Zeitabschnitten als Viertel- 
jahren bemessen ist; als Beispiele dieser Angestellten nennt das 
Gesetz Lehrer, Erzieher, Privatbeamte, Gesellschafterinnen. Es 
würde also unmittelbar gegen das Reichsgesetz verstossen wenn 
ein Laandesgesetz bestimmte, dass die soeben genannten Personen 
dem Gesinde beizuzählen sind; eine derartige Bestimmung wäre 
ungültig, der mit ihrer Anwendung befasste Richter würde zu 
erwägen haben, dass das Landesgesetz die ihm gewährte Zu- 
ständigkeit überschritten hat indem es Personen, welche das 
Reichsrecht als Angestellte höherer Art bezeichnet, zu dem Ge- 
sinde rechnet. Hiernach ist die obenerwähnte Freiheit der 
Landesgesetzgebung in der Bestimmung des Gesindebegriffs da- 
durch beschränkt, dass sie schlechthin nicht in der Lage ist ihre 
Normen auf die Dienstleistungen der Personen zu erstrecken, 
welche in $ 622 B. G.-B. genamnt sind. Bei Aufstellung dieser 
Bestimmung war man sich vollkommen der Thatsache bewusst, 
dass sich eine feste ein für allemal gültige Grenze zwischen 
den zu höheren und den zu niederen Dienstleistungen Angestellten 
nicht ziehen lasse sondern nur eine relative, indessen wurde die 
aus dem einzelnen Fall sich ergebende Unbestimmtheit nicht für 
so schwerwiegend erachtet, dass um ihretwillen auf die Hervor- 
hebung einer besonderen Klasse Angestellter zu verzichten sei 
da ja das Maass der Vorbildung und die gesellschaftliche Stellung 
ausreichende Anhaltspunkte für die Beurtheilung gewährten und 
die Anführung der wichtigsten Beispiele die Anwendung und 
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