-—- 104 -
landesgesetzlicher Vorschriften nicht zur Anwendung und nicht
zur Durchführung kommen! Das Reich, welches doch sonst dafür
zu sorgen weiss, dass die von ihm erlassenen Rechtsnormen auch
voll und ganz im Rechts- und Wirthschaftsleben greifbare Gestalt
erhalten, giebt sich auf diesem Gebiete damit zufrieden, dass
wichtige von ihm angeordnete Bestimmungen todte Buchstaben
bleiben, dass sie nur auf dem Papier stehen. Dem Ausländer,
auch wenn er sich in dem rechtlichen Irrgarten Deutschlands
ganz gut auskennt, dies begreiflich und verständlich zu machen wird
in den meisten Fällen verlorene Arbeit sein, er wird und wahrlich
nicht mit Unrecht dies zu den Unbegreiflichkeiten rechnen, welche
das deutsche Rechtsleben in nicht kleiner Zahl aufweist auch
noch im zwanzigsten Jahrhundert. Soll die Ausdehnung der
Schutzvorschrift des & 618 auf die Gesindeverhältnisse und die
zu dem Gesindestand gehörigen Personen in praktischer Hinsicht
den Werth haben, welchen man ihr vielfach beilegt, soll sie mit
der Wirkung verbunden sein, dass auch das Gesinde so gut wie
die Angehörigen der sogenannten liberalen Berufe und die dem
Handelsrecht unterliegenden Handlungsgehülfen den Dienst ver-
lassen kann, wenn der Arbeitgeber die ihm gegenüber demselben
obliegenden Pflichten vernachlässigt so muss das Reich auch
dafür bedacht sein, dass nicht die Landesgesetzgebung den Aus-
tritt des Gesindes ohne Kündigung regelmässig als strafbaren
Vertragsbruch erachtet und nur in einer ganz kleinen Anzahl
von Fällen erlaubt, welche hinter dem thatsächlichen Bedürfniss
weit zurückbleiben. Die Aufrechthaltung des Standpunktes, dass
der Vertragsbruch wenn von Personen des Gesindestandes verübt
strafbar sein solle steht mit der Stellung in stärkstem Wider-
spruch, welche die Gesetzgebung zu der Frage der Erzwingung
der aus dem Arbeitsvertrag entspringenden Verpflichtungen ein-
genommen hat. So lange die Gesetzgebung der Ansicht war,
dass die Vertragserfüllung des Arbeiters durch den rein civilrecht-
lichen Erfüllungszwang nicht in genügendem Maasse gesichert