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seiner Berathung einen Text zu Grunde, welcher im & 1 unter
Weglassung der vom Reichstage beschlossenen Aenderungen
lediglich den Text der Vorlage enthielt’. Da also der Fehler
nicht erst bei der Publikation des Gesetzes, sondern bereits in
einem früheren Stadium entstanden ist und der fehlerhafte Text
sogar der Beschlussfassung des Bundesraths zu Grunde gelegen
hat, so ist es unzutrefiend, wenn man diesen Fall als eine blosse
Druckfebhlerberichtigung hinstellen will®.
Neben diesen drei berichtigten Redaktionsversehen finden
sioh in Bundes- und Reichsgesetzen andere, bezüglich deren eine
Berichtigung nicht veröffentlicht worden ist. Ein im $ 90
No. 2 St.-G.-B. für den Norddeutschen Bund enthaltenes Re-
daktionsversehen ist erst bei der Neuredaktion des Strafgesetz-
buchs durch das Gesetz vom 15. Mai 1871 beseitigt worden. In
8& 90 No. 2 hiess es nach der ursprünglichen Publikation des
Strafgesetzbuchs vom 31. Mai 1870 (B. G.-Bl. 1870 8. 197):
„Vorräthe von Waffen, Schiessbedarf oder andere Kriegsbedürf-
nisse“, es musste aber heissen „oder anderen Kriegsbedürf-
nissen“. Denn diese letztere Fassung war in Uebereinstimmung
mit der Regierungsvorlage vom Reichstag in zweiter und dritter
Berathung gebilligt worden, erst bei der Zusammenstellung der
Beschlüsse des Reichstags in dritter Berathung schlich sich der
Fehler ein, sodass ebenso wie im Falle des $ 138a Gew.-O.
der fehlerhafte Text vom Reichstage bei der Schlussabstimmung
angenommen und demnächst publizirt wurde”. — Im 87 des
Freizügigkeits-G. vom 1. Nov. 1867 ist irrthümlich auf $ 5 statt
5 Vgl. Drucksachen des Reichstags, 9. Legislaturp. IV. Session 1895/96,
No. 342; Stenogr. Ber., 9. Legislaturp. IV. Session, S. 2682ff., 2685; Proto-
kolle über die Verhandlungen des Bundesraths 1896 $ 382, Anlage III
S. 233 8 413.
° Vgl. Stenogr. Ber. des Reichtags 1898, 72. Sitzung S.1872A; v. ScHULZ
im Arch. f. soziale Gesetzg. a. a. O. S. 442.
7 Vgl. Drucksachen des Reichstags des Nordd. Bundes, 1. Legislaturp.
Sitzungsp. 1870, No. 182 $ 88 bezw. 87, No. 212 8 90; Stenogr. Ber. 8. 1187.