Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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seiner Berathung einen Text zu Grunde, welcher im & 1 unter 
Weglassung der vom Reichstage beschlossenen Aenderungen 
lediglich den Text der Vorlage enthielt’. Da also der Fehler 
nicht erst bei der Publikation des Gesetzes, sondern bereits in 
einem früheren Stadium entstanden ist und der fehlerhafte Text 
sogar der Beschlussfassung des Bundesraths zu Grunde gelegen 
hat, so ist es unzutrefiend, wenn man diesen Fall als eine blosse 
Druckfebhlerberichtigung hinstellen will®. 
Neben diesen drei berichtigten Redaktionsversehen finden 
sioh in Bundes- und Reichsgesetzen andere, bezüglich deren eine 
Berichtigung nicht veröffentlicht worden ist. Ein im $ 90 
No. 2 St.-G.-B. für den Norddeutschen Bund enthaltenes Re- 
daktionsversehen ist erst bei der Neuredaktion des Strafgesetz- 
buchs durch das Gesetz vom 15. Mai 1871 beseitigt worden. In 
8& 90 No. 2 hiess es nach der ursprünglichen Publikation des 
Strafgesetzbuchs vom 31. Mai 1870 (B. G.-Bl. 1870 8. 197): 
„Vorräthe von Waffen, Schiessbedarf oder andere Kriegsbedürf- 
nisse“, es musste aber heissen „oder anderen Kriegsbedürf- 
nissen“. Denn diese letztere Fassung war in Uebereinstimmung 
mit der Regierungsvorlage vom Reichstag in zweiter und dritter 
Berathung gebilligt worden, erst bei der Zusammenstellung der 
Beschlüsse des Reichstags in dritter Berathung schlich sich der 
Fehler ein, sodass ebenso wie im Falle des $ 138a Gew.-O. 
der fehlerhafte Text vom Reichstage bei der Schlussabstimmung 
angenommen und demnächst publizirt wurde”. — Im 87 des 
Freizügigkeits-G. vom 1. Nov. 1867 ist irrthümlich auf $ 5 statt 
5 Vgl. Drucksachen des Reichstags, 9. Legislaturp. IV. Session 1895/96, 
No. 342; Stenogr. Ber., 9. Legislaturp. IV. Session, S. 2682ff., 2685; Proto- 
kolle über die Verhandlungen des Bundesraths 1896 $ 382, Anlage III 
S. 233 8 413. 
° Vgl. Stenogr. Ber. des Reichtags 1898, 72. Sitzung S.1872A; v. ScHULZ 
im Arch. f. soziale Gesetzg. a. a. O. S. 442. 
7 Vgl. Drucksachen des Reichstags des Nordd. Bundes, 1. Legislaturp. 
Sitzungsp. 1870, No. 182 $ 88 bezw. 87, No. 212 8 90; Stenogr. Ber. 8. 1187.
	        
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