Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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ziehungen des Fiskus zu den im einzelnen Falle abgabepflichtigen 
Personen. 
Der dingliche Zollanspruch enthält das doppelte Recht der 
Kontrole und eventuell der Befriedigung aus dem Verkaufserlöse. 
Bei Verzichtleistung auf das Kontrolrecht durch Zulassung der 
Waare zum freien Verkehr nimmt somit die Zollpflicht den 
Charakter einer Pfandhaft für die persönlichen Ansprüche des 
Staates an. 
Der Versuch, die Zollpflicht zu umgehen, lässt das staatliche 
Recht an der Sache zum Eigenthumsrecht konvalesziren ®!, 
eı 88 135, 154, 156 V.-2.-G, 1. 14 D. h. t.
	        
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