Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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war und es sich nachträglich herausstellt, dass die Rente zu 
Unrecht bewilligt ist, weil kein Unfall, sondern eine gewerbliche 
Krankheit vorliegt, oder weil der Betrieb nicht zu den ver- 
sicherungspflichtigen Unternehmungen gehört, dann haften die 
Betriebsinhaber und deren Vertreter ohne die Schranken des 
S 95, sobald die Unfallrente abgesprochen wird. 
Derselbe Grundsatz gewinnt besondere Bedeutung für die- 
jenigen Fälle, in welchen eine bestimmte Art von Rente lediglich 
um desswillen nicht (oder nicht mehr) gewährt werden konnte, 
weil die Bewilligung einer anderen Rentengattung jener im Wege 
stand (oben 8. 206 ff.), also bei dem Zusammentreffen von Alters- 
und Invalidenrente, von Unfall- und Invalidenrente wegen einer 
durch Unfall herbeigeführten Erwerbsunfähigkeit im Sinne der 
8$ 4, 9, 10 L- u. A.-V.-G., oder bei Bezug einer Unfallrente, so- 
weit diese mit der daneben zustehenden Invaliden- oder Alters- 
rente den Betrag von 415 M, jährlich übersteigt (vgl. Amtl. 
Nachr, 1898 S. 393 No. 673). 
Wenn z. B. Jemand von Erfüllung des siebzigsten Lebens- 
jahres ab eine jährliche Altersrente von 150 M. bezogen und ein 
halbes Jahr später eine Unfallrente von 400 M. erhalten hat, so 
ruht in Folge der letzteren der Altersrentenanspruch bis auf die 
an 415 M. fehlenden 15 M. ($ 34 No. 1 L- u. A.-V.-G.). 
Wird die vom Schiedsgerichte zugesprochene Unfallrente etwa 
in der Rekursinstanz vom Reichsversicherungsamte aberkannt oder 
im Wege der Wiederaufnahme entzogen, dann kann auf Grund 
dieser neuen Entscheidung die Neuverwilligung des Restes der 
Altersrente (150 — 15 = 135 M. jährlich) verlangt werden®!. 
Es ist nicht zulässig, bei dieser Gelegenheit die sämmtlichen 
Bedingungen und Grundlagen für die Gewährung dieser Rente 
51 Auch für die Vergangenheit, ohne Rücksicht darauf, ob die Berufsge- 
nossenschaft die vorläufigen Zahlungen zurückfordert oder nicht (Amtl. Nachr., 
L- u. A.-V. 1894 No. 375 S. 147). Der Wegfall oder die Kürzung der Unfall- 
rente bei Anwendung des $ 65 U.-V.-G. wirkt dagegen nur für die Zukunft.
	        
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