Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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Zur Entwicklungsgeschichte der deutschen 
Staatslehre. 
Von 
Dr. jur. et phil. Emın Lixo6e in Prag. 
Als PuFENDORF, der Vater der deutschen Staatswissenschaft! 
sein berühmtes Buch „de statu imperii Germanici“ schrieb, da hüllte 
er sich in den Mantel der Anonymität. Denn seine epochemachende 
Schrift handelte nicht blos von der Geschichte des Deutschen 
Reiches von ihren Uranfängen an, und nicht blos von Haupt, Glie- 
dern und Staatsform des Deutschen Reiches, sondern auch von 
„Deutschlands Macht und Deutschlands Schwäche“ und von 
„Deutschlands Krankheiten“, und er war auch so kühn, fremde 
und eigene Vorschläge für die Heilung der Krankheiten Deutsch- 
lands zu erörtern. 
So gab nicht theoretisches Interesse, sondern die Noth und 
das patriotische Bestreben, denen den richtigen Weg zu zeigen, 
denen „der Zufall eher unverdiente Macht, als das Geschick, sie 
zu gebrauchen, verliehen“, den Anstoss, sich mit dem Staate über- 
haupt zu beschäftigen und die sicht- und greifbaren Schäden, 
welche das irrationelle „monstrum“ Deutschland dem gemeinen 
Menschenverstand aufwies, drängten dazu, aus eben dieser Er- 
  
* Autausıus geht ihm in der Zeit und im Range voran, aber er hat 
nicht „Schule“ gemacht und wurde erst durch Gierke's Verdienst der 
Vergessenheit entrissen. (BLuntscHLi, Geschichte der Staatswissenschaft S. 77.)
	        
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