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kenntnissquelle, aus der Vernunft, einen besseren und den richtigen
Staat aufzubauen. PUFENDORF selbst hatte sich noch nicht damit
begnügt, das Bestehende einfach zu ignoriren und sich nur mit
dem Rezepte für das, was sein soll, zu beschäftigen. Um dar-
zuthun, dass das Deutschland seiner Zeit ein monstrum sei, zeigte
er, wie es durch seine geschichtliche Entwicklung zum monstrum
wurde. Da er erkannte, wie die Parteiungen und die Reibungen
der politischen Machtfaktoren Deutschlands die Schäden seiner
monströsen Verfassung verstärkten, berücksichtigt er eingehend
die Parteien und Machtverhältnisse innerhalb Deutschlands: ihm
ist es „Thorheit, ohne Kenntniss der Politik sich an die Be-
arbeitung des Staatsrechtes zu machen“. Er macht wohl „eigene
Vorschläge“, aber er vereinigt noch historische Begründung,
politische Individualisirung und rationelle Konstruktion und Kate-
gorisirung.
Die nach ihm daran gingen, sich mit der Wissenschaft vom
Staate zu beschäftigen, erachteten sich — ob mit klarem Bewusst-
sein oder nicht, ist nicht entscheidend — der von PUFENDORF bereits
gegebenen Begründung überhoben: ihnen kam es nunmehr darauf
an, das auszusprechen, was ihrer Ansicht nach sein sollte, ihre
Staatssysteme aus der einzig ergiebigen Erkenntnissquelle, der
Vernunft, abzuleiten, nachdem aus dem, dem Ohaos ähnlichen
monstrum des Gewordenen kein Weg zu dem Vernünftigen und
durch die Vernunft an sich als richtig Erkennbaren führte oder
doch ihnen zu führen schien. Sie wandten sich demnach, während
zu Beginn der Staatswissenschaft noch Geschichte und Politik
mit in den Rahmen der Wissenschaft vom Staate einbezogen wur-
den, lediglich der logischen Behandlung derselben, der Systematik,
zu. Nur freilich, dass sie nicht Staatsrecht, nicht das positiv im
Staate geltende Recht, behandelten, sondern lediglich apriorische
und daher zum namhaften Theil höchst subjektive Systeme für
Staatsrecht ausgaben — wir haben gesehen, wieso das kam. Von
Leisenıtz, Tuomasıus, WoLF und Kant bis HEGEL, ROTTECK