Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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„Alle historische Betrachtungen — so werthvoll sie an und 
für sich sein mögen — sind für die Dogmatik eines konkreten 
Rechtsstoffes ohne Belang und dienen nur zu häufig dazu, den 
Mangel an konstruktiver Arbeit zu verhüllen“ ?. 
„Es kann doch nicht als ein wissenschaftliches Erforderniss 
angesehen werden, jede juristische Erörterung mit den Volks- 
rechten oder der Germania des Tacitus oder gar mit den Zwölf- 
tafelgesetzen zu beginnen, um dem Vorwurf des geschichtslosen 
Anfanges zu entgehen“ ?, 
Hatte die Unmöglichkeit, auf dem Boden der apriorischen 
Vernunftrechtssysteme zu einer Lösung der akuten praktischen 
Fragen des Staatslebens zu gelangen, zu der Abwendung vom 
reinen Denken und zu der Betrachtung der historischen Quellen 
des Bestehenden geführt, so führt die Ueberfluthung mit histori- 
schen Details, deren Kenntniss zwar zum vollen Verständniss 
mit nothwendig ist, aber doch keine Antwort auf präzise Rechts- 
fragen bot und nur den „Mangel an konstruktiver Arbeit“ ver- 
hüllte, wieder zu einer Zuwendung zu den politischen Problemen 
des Staatslebens, und die Wissenschaft vom Staate schlug jene 
historisch-politische Methode ein, die ohne dogmatische Grund- 
legung die politische, subjektive Auffassung des Autors mit nach 
seinem Bedürfniss herbeigezogenen historischen Reminiszenzen 
verbrämte und „oberflächliche Zweckmässigkeitserwägungen und 
aus dem Zusammenhang gerissene historische Notizen für staats- 
rechtliche Untersuchungen ausgab“. 
So unbefriedigend diese Epoche der .Staatswissenschaft uns 
heute erscheint, so war sie doch eine nothwendige Stufe der 
3 Vorrede zur zweiten Auflage des Staatsrechtes des deutschen Reiches 
8. XI. 
® Staaterecht Bd.I S. 9. Vgl. Lines, Die staatsrechtliche Stellung der 
im BReichsrathe vertretenen Königreiche und Länder der österr.-ungarischen 
Monarchie (Prager Jurist. Vierteljabresschr. Bd. VIII 8. 129 £.). 
* Lasanp, Vorrede zur zweiten Auflage des Staatsrechtes des deutschen 
Reiches S. XL.
	        
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