Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

--- 266 
reichen, doch immerhin untergeordneten Kompetenz herabgedrückt 
sähen. Jedenfalls ist Kosmopolitismus der direkte begriffliche 
Gegensatz zum „Internationalismus“, dessen wesentlichste Auf- 
gabe, schon dem Namen nach, darin besteht, die Nationalität, 
d. h. die Souveränetät des Einzelnen aufrechtzuerhalten. 
Den gerade entgegengesetzten Weg schlägt hier, wie überall, 
die sog. historische Schule ein, welche noch gegenwärtig die 
zünftige Wissenschaft allgemein beherrscht. Für sie gibt es gar 
keinen bestimmten, ideellen Massstab, nach dem sich die Termi- 
nologie zu richten hat; sie fixirt vielmehr, sofern sich zwischen 
mehreren Individualitäten, d. h. hier den einzelnen Kulturstaaten, 
eine Assoziationstendenz bemerkbar macht und sich nach gewissen 
Prinzipien bethätigt, schlechthin die letzteren und belegt den In- 
begriff derselben dann mit dem Namen des „geltenden Rechtes“; 
sie porträtirt also entschieden den geltenden Zustand viel lebens- 
wahrer, als die vernunftrechtliche Schule, bei der nur allzu leicht 
der Wunsch der Vater des Gedankens wird; aber sie verfällt 
dafür naturgemäss in eine oft sehr verhängnissvolle Kritiklosigkeit, 
indem sie schlechterdings an der Frage vorübergeht, ob dieser 
geltende Zustand füglich als Aeusserung des Rechtsbegriffes an- 
zusprechen ist. 
Ehe auf diese Frage eingegangen wird, muss natürlich der 
geltende Zustand kurz skizzirt werden, der sich im Wesentlichen 
dahin zusammenfassen lässt, dass namentlich bei den heutigen 
Kulturverhältnissen, der „isolirte Staat“ undenkbar, also für jeden 
einzelnen die Vergesellschaftung mit anderen seines gleichen un- 
bedingt erforderlich ist und demgemäss auch in der Idee eine 
bestimmte soziale Ordnung als existent gedacht, aber Vorsorge 
getroffen wird weder dafür, diese Ordnung im Falle des Wider- 
standes von Seiten des Einzelnen dagegen zwangsweise zur Geltung 
zu bringen, noch auch nur dafür, die Bedeutung dieser Ordnung 
für den einzelnen Fall bei Meinungsverschiedenheiten der Inter- 
essenten darüber in authentischer Weise zu deklariren. Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.