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unter d nur auf 4 m mittlere Breite bemessen werden sollte.
Uebereinstimmend mit e soll zufolge 8 70 für jede Familien-
wohnung wenigstens ein besonderer Abort an einer Umfassungs-
mauer im Innern des Gebäudes und in Geschosshöhe angelegt,
sowie mit einem genügend grossen, zum Oeffnen eingerichteten
und unmittelbar in’s Freie führenden Fenster versehen werden.
Der Forderung der Grundzüge zu h trägt $ 52 insofern Rechnung,
als der Erdgeschossfussboden in der Regel wenigstens 0,50 m
über der Oberfläche der Strasse oder des Vorgartenlandes liegen
soll, die Aussenwände durch Isolirschichten gegen aufsteigende
Feuchtigkeit zu sichern sind, auch nach $ 56 zur Auffüllung des
Baugrundes und der Hohlräume unter den Fussboden der Geschosse
nur solches Material verwendet werden darf, welches frei von ver-
wesenden, fäulnissfähigen und sonstigen Stoffen ist, die geeignet sind,
den Grund und Boden zu verunreinigen. Endlich untersagt mit i
übereinstimmend $ 59 den Einbau von selbständigen Wohnungen
und von Werkstätten im Kellergeschoss. Wo ausnahmsweise er ge-
stattet wird, muss vor den Wohnräumen in ihrer ganzen Länge
ein isolirender und dem Luftwechsel zugänglicher Raum von
wenigstens 0,50 m Breite in undurchlässigem Mauerwerk ausser-
halb der Umfassungsmauer hergestellt, die Sohle der Keller-
wohnung wenigstens 1 m über den muthmaasslich höchsten Stand
des Grundwassers angelegt, auch der Fussboden in einer Dicke
von wenigstens 0,15 m betonirt sein, worauf erst das Balkenlager
und der Fussboden gebracht werden darf.
Bis hierher enthalten die neuauferlegten Baubeschränkungen
gegen das heut geltende sächsische Baurecht allerdings auch schon
einzelne grössere Härten, welche bei der Ausnutzbarkeit der
Baugelände sich fühlbar machen, vielleicht auch auf Steigerung
des Mietbzinses hinwirken werden; allein sie sind immerhin, wenn-
gleich vereinzelt auch nur mit grossen Geldopfern, durchführbar
und werden überwiegend durch sanitäre Rücksichten gerechtfertigt.
Und weil das Allgemeininteresse dem Sonderinteresse des Einzelnen
vorangeht, eine gesunde Wohnung in luftfreier Lage gerade für
die auf wenig Räume angewiesene arbeitende Bevölkerung von
hohem Werthe ist, mithin auf dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrt