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bekümmert darum, ob die Zahl der Familienglieder eine grössere
oder geringere ist. .Jaes wird sogar das kindergesegnete Familien-
oberhaupt nur einen geringeren Bruchtheil seiner Einkünfte auf
Miethzins verwenden können, weil er mehr für Beköstigung und
Bekleidung seiner Angehörigen bedarf, und desshalb sich auch
eher mit einer kleineren oder schlechteren Wohnung behelfen
müssen. Solches wird ihm jedoch völlig abgeschnitten, wenn die
geplanten Grundsätze über die Bewohnbarkeit gesetzliche Aner-
kennung finden sollten.
Denn nach 8 58 soll eine Familienwohnung in der Regel
wenigstens aus einem gut beheizbaren Wohnraum, einem Schlaf-
raum und einer Küche, sowie aus dem nöthigen Gelass zur
Aufbewahrung von Geräthschaften, Holz u. s. w. bestehen. Wohn-
und Schlafräume müssen zusammen wenigstens 30 qm Grundfläche
haben. Alle zum Wohnen, Arbeiten oder Schlafen bestimmten
Räume müssen ebenso wie Badezimmer und Küchen mit beweg-
lichen, unmittelbar in’s Freie führenden Fenstern versehen sein.
Die Gesammtfläche der Fenster soll wenigstens !/ıs der Grund-
fläche des betreffenden Raumes betragen. Auch soll jede Wohnung
in der Regel wenigstens zwei sich gegenüberliegende Fenster
haben, um eine gründliche Lüftung der Räume zu ermöglichen.
Der Einbau sogenannter Alkoven ist unzulässig. Als überfüllt
ist eine Wohnung anzusehen, wenn sie nicht für jede erwachsene
Person wenigstens 20 cbm und für jedes Kind wenigstens 10 cbm
Luftraum bietet. Im Einvernehmen mit dem kgl. Bezirksarzte
hat die Baupolizeibehörde nach Befinden die Leerstellung von
Wohuungen anzuordnen, welche diesen Bestimmungen nicht ge-
nügen. Deren Einbau im Kellergeschoss untersagt $ 59 als Regel,
lässt ausnahmsweise und unter sehr erschwerenden Umständen
ihn jedoch zu, wenn sie dem Hausmann, Kutscher oder Gärtner
zur Unterkunft dienen sollen. Es muss in diesem Falle aber das
betreffende Grundstück in einem Gebiete liegen, wo die Möglichkeit
einer Ueberschwemmung ausgeschlossen erscheint; die Wohnräume
dürfen nur nach Süden, Osten oder Westen liegen, auch soll der
Zugang des Sonnenlichtes für sämmtliche Räume in einem Winkel
von wenigstens 45° dauernd gesichert sein. Ihr Einbau ist über-