Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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bekümmert darum, ob die Zahl der Familienglieder eine grössere 
oder geringere ist. .Jaes wird sogar das kindergesegnete Familien- 
oberhaupt nur einen geringeren Bruchtheil seiner Einkünfte auf 
Miethzins verwenden können, weil er mehr für Beköstigung und 
Bekleidung seiner Angehörigen bedarf, und desshalb sich auch 
eher mit einer kleineren oder schlechteren Wohnung behelfen 
müssen. Solches wird ihm jedoch völlig abgeschnitten, wenn die 
geplanten Grundsätze über die Bewohnbarkeit gesetzliche Aner- 
kennung finden sollten. 
Denn nach 8 58 soll eine Familienwohnung in der Regel 
wenigstens aus einem gut beheizbaren Wohnraum, einem Schlaf- 
raum und einer Küche, sowie aus dem nöthigen Gelass zur 
Aufbewahrung von Geräthschaften, Holz u. s. w. bestehen. Wohn- 
und Schlafräume müssen zusammen wenigstens 30 qm Grundfläche 
haben. Alle zum Wohnen, Arbeiten oder Schlafen bestimmten 
Räume müssen ebenso wie Badezimmer und Küchen mit beweg- 
lichen, unmittelbar in’s Freie führenden Fenstern versehen sein. 
Die Gesammtfläche der Fenster soll wenigstens !/ıs der Grund- 
fläche des betreffenden Raumes betragen. Auch soll jede Wohnung 
in der Regel wenigstens zwei sich gegenüberliegende Fenster 
haben, um eine gründliche Lüftung der Räume zu ermöglichen. 
Der Einbau sogenannter Alkoven ist unzulässig. Als überfüllt 
ist eine Wohnung anzusehen, wenn sie nicht für jede erwachsene 
Person wenigstens 20 cbm und für jedes Kind wenigstens 10 cbm 
Luftraum bietet. Im Einvernehmen mit dem kgl. Bezirksarzte 
hat die Baupolizeibehörde nach Befinden die Leerstellung von 
Wohuungen anzuordnen, welche diesen Bestimmungen nicht ge- 
nügen. Deren Einbau im Kellergeschoss untersagt $ 59 als Regel, 
lässt ausnahmsweise und unter sehr erschwerenden Umständen 
ihn jedoch zu, wenn sie dem Hausmann, Kutscher oder Gärtner 
zur Unterkunft dienen sollen. Es muss in diesem Falle aber das 
betreffende Grundstück in einem Gebiete liegen, wo die Möglichkeit 
einer Ueberschwemmung ausgeschlossen erscheint; die Wohnräume 
dürfen nur nach Süden, Osten oder Westen liegen, auch soll der 
Zugang des Sonnenlichtes für sämmtliche Räume in einem Winkel 
von wenigstens 45° dauernd gesichert sein. Ihr Einbau ist über-
	        
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