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schaft, die Sdie taaten zu Mitgliedern hat, und ihnen gegen-
seitige Rechte und Verpflichtungen gewährt oder auferlegt. Auch
meine Auffassung wird zu Beschränkungen der Gesetzgebungs-
gewalt und der Rechtsprechung in den einzelnen Staaten führen,
nicht aber auf völkerrechtlicher, sondern auf weltprivat-
rechtlicher, bezw. weltprozessrechtlicher Basis. Eine äussere
Gewalt zur Erfüllung der gemeinschaftlichen Staatspflichten be-
steht auf dieser Basis ebensowenig wie im Landprivatrecht, und
desshalb kann man sagen, dass nur Kulturstaaten an einem ge-
meinschaftlichen Auftreten der Staaten theilnehmen werden, weil
nur bei Kulturstaaten das Pflichtbewusstsein angetroffen wird;
aber man muss nicht vergessen, dass die Gesellschaft des mensch-
lichen Geschlechts nicht nur aus Unterthanen der Kulturstaaten
zusammengesetzt ist, sondern dass sie alle Menschen umfasst.
Letzteres ist von Bedeutung, weil es zur Beseitigung der starren
Gegenseitigkeitsbedingung führt. Darum spreche ich auch nicht
von einer Staatenrechtsgesellschaft, sondern von einer Staaten-
gesammtheit, als einer jetzt noch rudimentären, jedoch wirklich
vorhandenen internationalen Staatsgewalt.
Demnach ruht aufjedem Staat, Kulturstaat oder nicht, eine
zweifache Pflicht. Die erste betrifft seine Grebietsherrschaft, die
zweite seine Theilhaberschaft an der Staatengesammtheit. Beide
Pflichten haben dieselbe Grundlage und dasselbe Ziel, und die
Schritte, welche zur Erfüllung dieser Pflichten zu thun sind,
gehen in dieselbe Richtung, aber die Mittel sind durchaus ver-
schieden. Diese Verschiedenheit macht eine Spaltung der Methode
des internationalen Privatrechts nothwendig, je nachdem das Licht
auf das Auftreten eines einzelnen Staates oder auf die Thätigkeit
der Staatengesammtheit fällt. Man könnte, wie ich vorgeschlagen
habe, im ersten Fall von einem individuellen oder besonderen
Zweig der Methode des internationalen Privatrechts sprechen,
im zweiten Fall von einem universellen oder allgemeinen Zweig.
In dieser Beziehung kann ich sowohl in NEUMANN als in ZITEL-