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Die drei Grundprinzipien der Union auf der
skandinavischen Halbinsel.
Von
C. A. REUTERSKIÖLD, Docent in Upsala.
Am 14. Jan. 1814 wurden durch den Friedensvertrag von
Kiel die friedensrechtlichen Beziehungen zwischen Schweden und
Dänemark wieder hergestellt und zwar auf Grund von Be-
dingungen solcher Art, dass die schwedische Regierung glauben
musste, das Ziel ihrer seit Jahren allen entgegenstehenden Hin-
dernissen zum Trotz fortgeführten Politik: die Vereinigung
Norwegens mit der Krone Schweden — erreicht zu haben. Der
in doppeltem Sinn souveräne König von Dänemark-Norwegen
trat im genannten Vertrage an den König von Schweden alle seine
Rechte und Titel auf das Königreich Norwegen ab, nämlich auf alle
die im Vertrage (Art. 4) besonders aufgezählten Bisthümer und
Provinzen „embrassant la totalit& du Royaume de Norvöge“, die
diesem Vertrage zufolge „appartiendront desormais, en toute
propriöte et souverainete, & Sa Majest& le Roi de Suede, et for-
meront un Royaume r&uni & celui de Suöde*. Die Krone
Schweden und somit das schwedische Reich traten dadurch hin-
sichtlich Norwegens — wie immer in auswärtigen Beziehungen
— durch die Person des Staatsoberhauptes völlig an die Stelle
des dänischen Königs und der dänischen Staatsmacht. Völker-