Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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Die drei Grundprinzipien der Union auf der 
skandinavischen Halbinsel. 
Von 
C. A. REUTERSKIÖLD, Docent in Upsala. 
  
Am 14. Jan. 1814 wurden durch den Friedensvertrag von 
Kiel die friedensrechtlichen Beziehungen zwischen Schweden und 
Dänemark wieder hergestellt und zwar auf Grund von Be- 
dingungen solcher Art, dass die schwedische Regierung glauben 
musste, das Ziel ihrer seit Jahren allen entgegenstehenden Hin- 
dernissen zum Trotz fortgeführten Politik: die Vereinigung 
Norwegens mit der Krone Schweden — erreicht zu haben. Der 
in doppeltem Sinn souveräne König von Dänemark-Norwegen 
trat im genannten Vertrage an den König von Schweden alle seine 
Rechte und Titel auf das Königreich Norwegen ab, nämlich auf alle 
die im Vertrage (Art. 4) besonders aufgezählten Bisthümer und 
Provinzen „embrassant la totalit& du Royaume de Norvöge“, die 
diesem Vertrage zufolge „appartiendront desormais, en toute 
propriöte et souverainete, & Sa Majest& le Roi de Suede, et for- 
meront un Royaume r&uni & celui de Suöde*. Die Krone 
Schweden und somit das schwedische Reich traten dadurch hin- 
sichtlich Norwegens — wie immer in auswärtigen Beziehungen 
— durch die Person des Staatsoberhauptes völlig an die Stelle 
des dänischen Königs und der dänischen Staatsmacht. Völker-
	        
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