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Es ist ohne Weiteres zuzugeben, dass der Gedanke, unter
den Genossenschaften einen Geldausgleich herbeizuführen, sehr
verlockend wirkt, um an die Ausführung zu gehen. Diese scheitert
aber in der Praxis aus zwei Gründen: Die Genossenschaften mit
überflüssigem Kapital haben das in der Regel nur zeitweise, sie
können es daher nur in einer Weise anlegen, dass die jeder-
zeitige Zurückziehung möglich ist — die Genossenschaften mit
Geldmangel haben regelmässig mit demselben zu kämpfen, sie
brauchen Kapital, das ihnen zum Betriebe gelassen wird, sie
können dasselbe nicht jederzeit wieder aus dem Geschäft heraus-
ziehen. Daraus ergibt sich, dass die ersteren Genossenschaften
für sie als Kreditquelle nicht geeignet sind. Als zweiter Grund
für die Unausführbarkeit des Geldausgleichs kommt in Betracht,
dass die allgemeinen wirthschaftlichen Verhältnisse den Geldmarkt
derart beeinflussen, dass entweder fast allgemein das Geld knapp
ist oder Geldüberfluss herrscht. Je gleichartiger die betreffenden
Wirthschaftsinstitute, um so bemerkbarer macht sich dies bei
ihnen. Die Kreditgenossenschaften aber sind im Allgemeinen in
dieser Beziehung gleichartig.
Es ist aber noch ein Anderes zu berücksichtigen: die mit
dem Geldausgleich verbundene Üentralisation. Anstatt den Ge-
nossenschaften zu überlassen, aus ihrem Kreise das Kapital heran-
zuziehen oder das überflüssige Kapital hier anzulegen, wird eine
Centralisation versucht, das Geld wird an einer Centrale an-
gesammelt und von hier aus wieder durch verschiedene Kanäle
weitergeführt. Darin liegt eine grosse wirthschaftliche Gefahr,
da im wirthschaftlichen Leben durch Centralisation das Risiko
erhöht wird. Alles wird von der Centrale abhängig, geräth diese
in Schwierigkeiten, so theilen sich diese allen mit ihr in Ver-
bindung stehenden Instituten mit.
Aufgabe der preussischen Centralgenossenschaftskasse ist
aber nicht nur, als Geldausgleichstelle zu dienen, sondern vor
Allem den Personalkredit zu fördern.