Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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Boden der heutigen Wirthschaftsordnung bei seinen Plänen ver- 
lassen, denn die Verwirklichung jenes Gedankens ist die An- 
erkennung des Rechts auf Kredit. 
Sollte jener Gedanke wirklich bestanden haben, so hat die 
Erfahrung gezeigt, dass schon die ersten Schritte zur Durch- 
führung auf abschüssige Wege führen. In der Sitzung des Herren- 
hauses am 29. März 1898 bei den Berathungen über die letzte 
Erhöhung des Grundkapitals der preussischen Oentralgenossen- 
schaftskasse führte der Finanzminister aus: 
„Aber gar zu leicht entsteht der Glaube: jetzt steht der 
Staat hinter der Sache, dessen Besitz ist unendlich und von 
dem kann man Mittel fordern jeder Art, Wohlwollen und Güte 
nach allen Richtungen. Dieser Glaube war hier auch im Anfang 
wohl an manchen Stellen ausgebildet; es sind dadurch im Anfang 
allerdings in der Verwaltung manche Schwierigkeiten entstanden, 
und diese Geschäftsvorschriften und Grundsätze, welche wir 
jetzt festgestellt haben, sind aber ein Produkt der Erfahrungen, 
die wir in der Zwischenzeit gemacht haben . . . Leute, die 
sich blos zusammenthun, um drückende andere Schulden ab- 
zustossen, Realkreditschulden zu bezahlen und die es, weil sie 
keinen Realkredit mehr haben, nun versuchen, unter der Form 
des Personalkredits sich zu helfen, Gesellschaften, die den 
schönen Namen „wirthschaftliche Genossenschaft“ annehmen, 
aber in Wahrheit „Pumpgenossenschaften“ sind, die können 
wir auf die Dauer nicht brauchen.“ 
Der Finanzminister bemerkte noch an anderer Stelle: 
„Vielleicht sind wir in dem ersten Anfang zu gutmüthig 
gewesen und vielleicht ist es nothwendig, dass die Üentral- 
genossenschaftskasse nun auch einmal fest bleibt.“ 
Die Leitung der preussischen Üentralgenossenschaftskasse 
hatte sich also offenbar überzeugt, dass die „hinreichende“ Kredit- 
befriedigung aller Genossenschaften und aller Mitglieder unaus- 
führbar sei, sie zog sich auf die in der Praxis schon allgemein 
Archiv für Öffentliches Recht. XIV. 3. 26
	        
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