Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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Augenblick, wo sie so wie so den Zinsfuss erhöhen muss und 
desshalb lieber gleich um ein ganzes, anstatt um ein halbes 
Prozent den Zinsfuss erhöht. Dass die Lage des Geldmarkts 
allein die Erhöhung um ein ganzes Prozent gebietet, glaubt 
}a kein Mensch und wird ja auch wohl nicht von der Leitung 
der preussischen Uentralgenossenschaftskasse behauptet. Man 
führt ja schon als Grund dafür die zu rasch um sich greifende 
Begründung neuer Genossenschaften an. Dieser Grund ist 
allerdings nicht stichhaltig. Man sollte sich in Berlin freuen, 
dass wir in den Verbänden dahin arbeiten, dass nach v. Miquel 
in jeder Gemeinde eine Kreditgenossenschaft begründet wird 
und uns nicht aufhalten und zurückhalten, indem man die 
z. B. für Schleswig-Holstein grundlose Behauptung aufstellt, es 
gehe zu rasch. Gegen solche bureaukratische Massregelungen, 
die unsere eigene Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit 
gefährden, müssen wir ein Veto einlegen.“ 
Wir haben hier die alte Erfahrung vor uns, dass es für den 
Staat sehr gefährlich ist, sich auf Versprechungen auf dem wirth- 
schaftlichen Gebiete einzulassen, denn er weckt Hoffnungen und 
Erwartungen, die er auf die Dauer nicht befriedigen kann und 
legt damit den Keim zur Begehrlichkeit und Unzufriedenheit in 
den betroffenen wirthschaftlichen Kreisen. 
VL 
Die preussische Oentralgenossenschaftskasse ist bestimmt 
„zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits" und 
gewährt grundsätzlich Kredit nicht an Personen und Einzel- 
genossenschaften, sondern an die Vereinigungen von Genossen- 
schaften, die Verbandskassen. $2 des Gesetzes zählt die Geschäfte 
auf, die mit Jedermann gemacht werden können, und man ist in 
der Auslegung dieser Vorschriften recht weit gegangen. „Hierbei 
ist die Gewährung von Blankokredit vollständig ausgeschlossen. 
Nur im Wege des Lombard- und Wechselverkehrs kann Einzel-
	        
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