Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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schaffen. Zu diesem Zwecke wurde der Versuch gemacht, die 
Sparkassen zu bestimmen, ihre müssigen Bestände bei der preussi- 
schen Centralgenossenschaftskasse anzulegen, und um nun auch 
den Sparkassen etwas zu bieten, wurde ihnen der Lombardkredit 
in Aussicht gestellt. Die königl. Verordnung, die die Herein- 
beziehung der Sparkassen in den Geschäftsverkehr aussprechen 
soll, ist aber nicht ergangen, man rechtfertigt die Zulassung der 
Lombardskreditgewährung an Sparkassen mit der bereits hervor- 
gehobenen Vorschrift, nach der Kassenbestände u. A. im Lom- 
bardgeschäft nutzbar gemacht werden können. Es ist doch aber 
offenbar, dass es sich um keine Nutzbarmachung von Kassen- 
beständen handelt, wenn den Sparkassen gegenüber die Verpflich- 
tung übernommen wird, ihnen auf Werthpapiere Kredit zu geben. 
Die Sparkassen sind nur in vereinzelten Ausnahmen auf die 
ihnen gemachten Anerbietungen eingegangen. Das ist im Interesse 
des Sparkassenwesens nur zu begrüssen, denn im Falle einer 
wirthschaftlichen Krisis hätte es für die Lage der Sparkassen 
geradezu verhängnissvoll werden können, wenn die preussische 
Oentralgenossenschaftskasse die müssigen Bestände der Spar- 
kassen aufgenommen hätte. Das wäre eine Oentralisation bedenk- 
lichster Art gewesen. Man denke, dass die preussische Central- 
genossenschaftskasse das Geld an die Verbandskassen, diese an 
die Genossenschaften, diese an ihre Mitglieder ausgeliehen haben — 
und nun treten die Sparkassen an die preussische Oentralgenossen- 
schaftskasse heran, fordern nicht nur ihre Depositen, sondern 
auch noch den bewilligten Lombardkredit! 
Die königl. Verordnung, die die Hereinbeziehung der Spar- 
kassen in den Geschäftsverkehr aussprechen sollte, ist, wie be- 
merkt, nicht ergangen, und wir möchten annehmen, dass die 
Bedenken der erwähnten Centralisation für das Ausbleiben der 
Verordnung massgebend gewesen sind. Um so dringender ist 
es dann aber geboten, dass. nicht auf Umwegen jene Vorsichts- 
massregeln umgangen werden.
	        
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