Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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wichtiger als die Bestrafung des Wuchers ist für den Kredit- 
bedürftigen die Möglichkeit, sein Kreditbedürfniss billiger befrie- 
digen zu können. 
Gross sind die Erfolge der Kreditgenossenschaften auf diesem 
Gebiete, sie haben dem Wucher überall das Feld abgegraben 
und die Kreditbedürftigen besser geschützt als die Wuchergesetze. 
Die Regierung kann diese Genossenschaften fördern, indem sie 
ihnen eine entsprechende gesetzliche Grundlage verschafft, dafür 
sorgt, dass bei der Eintragung in das Grenossenschaftsregister 
keine unnöthigen Schwierigkeiten gemacht werden, die Genossen- 
schaften möglichst mit Stempel- und Steuerlasten verschont. Sache 
der Genossenschaft ist es dann, das Vertrauen des Publikums zu 
gewinnen und das nothwendige Betriebskapital herbeizuschaffen, 
Sache der Kreditbedürftigen ist es sich der Genossenschaft kredit- 
würdig zu zeigen. Kredit beruht auf Vertrauen und Vertrauen 
muss ein Jeder sich verdienen und erwerben. Ein gesunder 
Kredit ist die Grundlage eines gesunden Wirtlhschaftssystems. 
Gesund ist nur der verdiente, der würdige Kredit. Wird dem 
Gewerbetreibenden die Befriedigung des Kreditbedürfnisses zu 
leicht gemacht, so ist sein Kredit nicht mehr gesund, denn der 
Kredit wird über die Verhältnisse angespannt und führt zu einer 
geschäftlichen Entwicklung, die nicht im richtigen Verhältniss zur 
eigenen Leistungsfähigkeit steht. Der Kreditbedürftige ist leicht 
geneigt, seine Leistungsfähigkeit und seine Kreditfähigkeit zu 
überschätzen, und es ist gefährlich, wenn Massnahmen ergriffen 
werden, die diese Neigung noch bekräftigen. Unter diesen Ge- 
sichtspunkten erscheint die Gründung der preussischen Üentral- 
genossenschaftskasse als ein nicht unbedenklicher Schritt. Die 
Erfahrung hat die Richtigkeit der Befürchtungen bestätigt. 
Wir schliessen mit einer statistischen Zusammenstellung der 
Geschäftsergebnisse eines grossen Theils der Kreditgenossen- 
schaften (6925 von 10259 bestehenden Kreditgenossenschaften) 
und Angaben über die Geschäftsresultate der preussischen Central- 
Archiv für öffentliches Recht. XIV. 3. 97
	        
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