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fahrt“ in v. StengeL’s Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts, III. Er-
gänz.-Bd.) schon ausgeführt, dass es BURCHARD’s unleugbares Verdienst ist,
die schärfere juristische Begrenzung und Feststellung des Begriffes der „See-
noth* wissenschaftlich angebahnt zu halben. Die volle Würdigung dieses
“Verdienstes wird durch den Widerspruch nicht gemindert, den ich BuRcHARrD
entgegensetzen musste hinsichtlich des Weges dogmatischer Konstruktion,
den er eingeschlagen und der ihn zu einer m. E. einseitigen Klarstellung der
Hülfsbedürftigkeit geführt hat. Dass es nothwendig war, im Sinne BURCHARD'’s
das Problem der Seenoth auf der Tagesordnung der allseitigen juristischen
Diskussion zu erhalten, zeigt sich am deutlichsten auch in den Verhand-
lungen des Deutschen Vereins für internationales Seerecht, die sich von
Anfang an mit den hier einschlagenden Fragen theils in Anlehnung an
BurcHarD theils in kritischer Ablehnung seines prinzipiellen Standpunktes
befasst haben. '
Wie weit die civilrechtlichen Folgerungen BurcHarp’s im System der
privat- und handelsrechtlichen Dogmatik ausreichend sicheren Ankergrund
finden, bleibt hier und bleibt insbesondere von mir ununtersucht. Auch wer
nicht Meister ist, muss sich Beschränkung zur Pflicht machen. In alleu
Fällen hat BurcHarn’s Buch den Weg gebahnt zu einer wichtigen Gebiets-
erweiterung des Öffentlichen Rechts, das fortan auf die hier angeschnittenen
Fragen nicht mehr verzichten darf.
Stoerk.
Recueil general de la Legislation et des Traites concernant la
Propriete industrielle Publie par le Bureau international
de l’Union pour la Protection de la Propriet& industrielle. Berne, 1896.
1. Th. gr. 8. 5778. M. 12.—.
Dem internationalen Bureau in Bern fällt die gehaltvolle Aufgabe
zu, im Auftrage der Kulturstaaten den Gesetzesstand in Evidenz zu halten
über alle Fragen des gewerblichen und industriellen Eigenthums, Der für
den einzelnen Interessenten völlig unübersehbar gewordene Rechtsstoff über
Erfindungswesen und Patente, Muster und Modelle, Fabriks- und Handels-
marken, Firmenrecht, über unlauteren Wettbewerb, falsche Herkunfts-
bezeichnung, widerrechtliche Aneignung gewerblicher Auszeichnungen etc.
wird dort in seinem zeitlichen Bestande, in seinen Wandlungen und Rück-
schlägen genau kontrollirt, so dass uns von dieser Warte aus nach Art der
meteorologischen Stationen Hoch- und Tiefstände der einschlägigen Rechts-
entwicklung graphisch genau vor Augen geführt werden. Der Praktiker
wie der fachliche Schriftsteller werden aus dem vorliegenden, aus den Bei-
trägen zahlreicher zur Sache legitimirter Fachautoren zusammengesetzten
Quellenwerke leicht erkennen, wo sich für den Schutz der gewerblichen und
industriellen Arbeit günstige Strömungen oder gefahrvolle Depressionscentren