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warm und lebhaft vorgetragen worden, ohne dass dem auch nur
einer der daselbst zahlreich vertretenen Besitzer und Beamten
aus allen deutschen Bergrevieren widersprochen hätte. Schliess-
lich hat, wie bereits oben erwähnt wurde, die Mehrheit des
deutschen Reichstags!? die Erwartung ausgesprochen, dass die
Regierung dem Reichstage möglichst bald den Entwurf zu einem
Reichsberggesetze vorlegen werde. Die wenigen Stimmen!* aber,
welche sich an der zuletzt gedachten Stelle dem offiziellen Aus-
drucke dieser Hoffnung widersetzt haben, sind insoweit, als sie sich
nicht auf Zeit und Ort der Emanation, auf deren formale Voraus-
setzungen oder auf politische Erwägungen, sondern nur auf das
Verlangen an sich bezogen, unbeachtlich, weil das Wenige, was
sachlich dagegen vorgebracht worden ist, auf Irrthum und Miss-
verständniss beruht. Denn der Wunsch nach Einheitlichkeit des
deutschen Bergrechts ist in der That sachlich gerechtfertigt:
das wird keiner, der die geschichtliche Entwickelung des Berg-
rechts, des allgemeinen Rechts und der Verfassung verfolgt und
die Verhältnisse des deutschen Bergbaues kennt, ernstlich in Ab-
rede nehmen wollen und können. Und zwar hat derselbe zwei
Gründe, von denen jeder als voll berechtigt anzuerkennen ist:
l. einen national-patriotischen und 2. einen juristisch-formalen.
1. Der ganze Sinn der Nation drängt unaufhaltsam auf eine
einheitliche Gestaltung des deutschen Rechts hin. Denn „je mehr
einheitliche Rechtseinrichtungen wir schaffen, desto mehr befestigen
wir das Reich“. Das ist keine politische Phrase, sondern ein
treffender Ausdruck für das innere Empfinden des deutschen
Volkes, dessen gemeinsames Rechtsbewusstsein seit Gründung des
(Zeitschrift für Bergrecht XXII. Jahrg. 1881 S. 82 u. XXXI. Jahrg. 1890
S. 114, 122, 138.)
132 S, oben Anm. 2 u. 3.
14 Die Reichstagsabgeordneten v. KARDORFF, v. SALISCH, LERNO, Dr. Hann
und Frhr. v. Stumm sowie die Bundesrathsbevollmächtigten Staatssekretär
des Reichsamts des Innern Dr. Graf v. PosanpowskyY-WEHNER und Staats-
sekretär des Reichsjustizamts Dr. NIEBERDING.