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deutschen Bundesstaaten angelegt, Besitzer betheiligt, die im
ganzen Deutschen Reiche zerstreut wohnen, Beamte angestellt,
die nicht dem betreffenden Lande angehören u. s.w. Das Neben-
einanderbestehen verschiedener, von einander abweichender Landes-
berggesetze ist schon in diesen Fällen nicht nur störend und
lästig, sondern oft genug auch schädigend und hinderlich.
Mit dem naheliegenden Einwande, dass die durch ein und
dieselbe Förderanlage zu gewinnenden Mineralien nicht nur unter
verschiedenen Ländern, sondern bisweilen auch unter verschiedenen
Reichen anstehen und die abzusetzenden Produkte nicht nur die
Landes-, sondern auch die Reichsgrenzen überschreiten, kann die
Nothwendigkeit einheitlicher Rechtsgrundlagen innerhalb des
Reichs nicht widerlegt werden. Denn diese Nothwendigkeit ist
selbstredend keine absolute. Die Grenzen des Reichs aber setzen
allen weitergehenden Einheitsbestrebungen ein unüberwindliches
Hinderniss entgegen. Hier muss man sich in das Unvermeid-
liche ergeben und mit den gegebenen Schranken abfinden, so gut
es eben geht. In manchen Fällen®?® ist es geglückt, derartige
Hemmnisse durch Verträge zu beseitigen. Wo dies aber nicht
möglich ist, sondern der Bergbau desshalb unterbleiben muss, da
bleibt nichts Anderes als der Trost übrig, dass die Fälle, in
welchen die Möglichkeit des Bergbaubetriebes an der Unüber-
windlichkeit entgegenstehender höherer Rücksichten scheitert, zum
Glück so vereinzelt sind, dass die allgemeine Volkswirthschaft
durch solches Liegenlassen der natürlichen Schätze des Landes
noch nicht leidet. Innerhalb des Reiches dagegen liegt kein
zwingender Grund dazu vor, die Rücksichten auf die bestehenden
Rechtsverschiedenheiten höher zu veranschlagen als die Förderung
»2 7, B. der Steinkohlenbergbau an der Worm, der Zinkbergbau in
Altenberg bei Aachen, der Erzbergbau unter der sächsisch-böhmischen Grenze
bei Johanngeorgenstadt u. s.w. — Anders liegt die Sache an letztgenannter
Grenze beim Zinn- und Wolframbergbau zu Zinnwald und beim Braunkohlen-
bergbau zwischen Zittau und Beichenberg.