— 493 —
Freilich wenn das deutsche Berggesetz von irgend einem ein-
zelnen preussischen Bergjuristen allein zu erlassen wäre, dann gäbe
es keine erheblicheren Schwierigkeiten ®, Allein von denjenigen
Personen, welche zur Theilnahme an den massgebenden Verhand-
lungen berufen sind, sind nur sehr wenige mit dem Gegenstande
vertraut. Diese Wenigen aber vertreten verschiedene wirth-
schaftliche und politische Ideen. Nicht die Jurisprudenz, sondern
die Politik giebt den Ausschlag. Die Reichstagsdebatten haben
bereits zur Genüge gezeigt, dass der sachlich berechtigte Wunsch
nach einem deutschen Berggesetze gewichtige Gegner hat, auf
welcher Seite dieselben zu suchen sind und auf welchen Gründen
die Opposition beruht. Es war sehr weise, dass auf den All-
gemeinen deutschen Bergmannstagen der schon in Aussicht ge-
nommene Versuch, eine Resolution zu Gunsten der begeisterten
und begeisternden Vorträge über das Reichsberggesetz herbeizu-
führen, nicht unternommen worden ist. Denn wie misstrauisch
die zunächst betheiligten Bergwerksbesitzer der Frage gegenüber-
stehen, das haben nicht nur die Reichstagsdebatten, sondern auch
gelegentliche Aeusserungen der Vereine für bergbauliche Interessen
verrathen‘®, Dazu haben auch die Arbeitgeber und deren Ver-
treter von ihrem Standpunkte aus bei der jetzigen Zusammen-
setzung des Reichstags ihren guten Grund. Denn die Vorlage
des Entwurfs zu einem Reichsberggesetze wird sehr schwierige
sozialpolitische und aktuell wichtige Fragen anschneiden und zur
62 Es ist unbestreitbar ein grosses Verdienst des Geh. Bergr. Dr. Anorr
Arnpr in Halle a. S., dass er mit Ausarbeitung und Vorlegung seines „Ent-
wurfs eines deutschen Berggesetzes nebst Begründung“ auf dem IV. All-
gemeinen deutschen Bergmannstage zu Halle a. S. 1889 der ganzen Be-
wegung zuerst eine greifbare Gestalt gab und praktische Unterlagen schuf,
die sich diskutiren lassen. Dieses Verdienst wird ihm keiner, der für ein
deutsches Berggesetz eintritt, schmälern wollen. Aber behoben sind damit
alle Schwierigkeiten für das Deutsche Reich leider noch nicht.
68 Vgl. z.B. Essener Glückauf, Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen
No. 22 vom 28. Mai 1898. Desgleichen der Vorstand der deutschen Knapp-
schaftsberufsgenossenschaft daselbst No. 3 vom 14. Jan. 1899.